Start

Bedeutsam für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

Tourismus ist in Deutschland Motor für Wachstum und Beschäftigung; vor allem in ländlichen Regionen ist er häufig ein Dreh- und Angelpunkt von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts hat der Tourismus im Vorkrisenjahr 2019 rund 124 Milliarden Euro und damit vier Prozent der Wertschöpfung in Deutschland erwirtschaftet. Die Zahl der direkt im Tourismus Erwerbstätigen belief sich auf 2,8 Millionen; das sind über sechs Prozent aller Erwerbstätigen (für das erste Post-Pandemiejahr 2022 liegen diese ökonomischen Daten noch nicht vor). Dabei strahlt der Tourismus in viele andere Bereiche hinein, wie beispielsweise in die gesamte regionale Dienstleistungswirtschaft – von medizinischer Versorgung bis zum Einzelhandel. Und auch der Erhalt von öffentlichen Strukturen und örtlicher Infrastruktur ist mit dem Reisen eng verbunden. Der Erhalt kultureller Einrichtungen steht und fällt mit den Besucherzahlen, denn Betrieb und Pflege dieser Einrichtungen gibt es nicht zum Nulltarif.

Die Tourismusbranche, also die Reisewirtschaft und das Gastgewerbe, gehörte zu den von der Corona-Pandemie am schwersten und am längsten betroffenen Branchen. 2020 und 2021 waren für den Tourismus die umsatzschwächsten Jahre seit 1994, dem Beginn der Zeitreihe des Statistischen Bundesamts; 2021 lag der reale Umsatz im Gastgewerbe 40 Prozent niedriger als 2019. 2022 zog der Umsatz zwar wieder deutlich an, lag aber immer noch um über zwölf Prozent unter dem Niveau des Vorkrisenjahrs. 2023 konnte sich die Tourismuswirtschaft insgesamt erholen. Durch die allgemein starken Preisanstiege und ein gestiegenes Preisniveau im Gastgewerbe haben sich jedoch deutliche Differenzen zwischen realen und nominalen Umsätzen gebildet. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 war der reale Gastgewerbeumsatz im Jahr 2024 um 13,1 Prozent niedriger, während der nominale Umsatz um 9,9 Prozent höher ausfiel.

Tourismus ist mittelständisch geprägt

Die deutsche Tourismuswirtschaft ist vor allem mittelständisch geprägt: In Deutschland waren 2024 nach Branchenangaben ca. 2.300 Reiseveranstalter, gut 4.000 Busunternehmen und rund 8.000 Reisebüros tätig. Darüber hinaus gab es gemäß Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 über 202.000 Unternehmen im Gastgewerbe, darunter knapp 40.000 Beherbergungsunternehmen und gut 162.000 gastronomische Unternehmen. Vielfach sind dies Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten.

Deutschlandtourismus liegt im Trend

Der Deutschlandtourismus hat im Jahr 2024 einen neuen Rekord aufgestellt. Die Zahl der Übernachtungen ist auf 496,1 Millionen angestiegen und hat damit das Vor-Corona-Jahr 2019 mit 495,6 Millionen Übernachtungen übertroffen. Die Übernachtungen ausländischer Gäste betrugen 2024 mit 85,3 Millionen einen Anteil von gut 17 Prozent an allen Übernachtungen. Dies zeigt, dass unter den eigenen Bürgerinnen und Bürgern Urlaub in Deutschland mit rund 83 Prozent der Übernachtungen sehr beliebt ist.

Vier Zahlen zum Tourismus

190
Symbolicon für Flugzeug

Millionen Menschen
machten 2024 Urlaub in Deutschland

2,14
Symbolicon für Menschen

Millionen Beschäftigte
in der Tourismuswirtschaft in Deutschland (2023)

496,1
Symbolicon für Hotel

Millionen Übernachtungen
in Hotels und Herbergen gab es in Deutschland 2024

Platz 2
Symbolicon für Bett

der Reiseziele der Europäer
belegte Deutschland 2024

Ziele, Strategien, Akteure

Gute Rahmenbedingungen für Tourismus schaffen

Aufgabe und Ziel der Tourismuspolitik auf Bundesebene ist es, die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung des Tourismus in Deutschland zu gestalten. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Tourismuspolitik federführend zuständig.

Bund und Länder arbeiten Hand in Hand, um gute Rahmenbedingungen für den Tourismus zu schaffen. Dabei gilt es, ein komplexes Zuständigkeitsgefüge innerhalb des Bundes und zwischen Bund und Ländern zu beachten, das den Tourismus als Querschnittsbranche prägt. Für die Tourismusentwicklung und das Marketing vor Ort sind allein die Länder verantwortlich. Aufgabe und Ziel der Tourismuspolitik auf Bundesebene ist es, die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung des Tourismus in Deutschland zu gestalten und Prozesse wie insbesondere die Nationale Tourismusstrategie zu koordinieren. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) für die Tourismuspolitik federführend zuständig. Tourismus betrifft aufgrund seines Querschnittscharakters viele verschiedene Bereiche. Dazu gehören die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie oder Visa-Fragen ebenso wie Mindestlohn sowie Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, Verkehrs- und Mobilitätsthemen oder die Digitalisierung einschließlich der Sharing Economy. Zu allen Themen steht das Bundeswirtschaftsministerium im offenen und kontinuierlichen Dialog mit den für einzelne Themen zuständigen Bundesministerien, den Ländern, wie auch mit den jeweiligen Verbänden, die die verschiedenen Facetten der deutschen Tourismuswirtschaft repräsentieren.

Angesichts der Bedeutung des Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit, Arbeits- und Ausbildungsplätze und die Attraktivität von Regionen, ist es im gesamtwirtschaftlichen Interesse, dass die Tourismuswirtschaft ihre vielfältigen Herausforderungen meistert und sich zukunftsfähig aufstellt. Programme des Bundes, die bestimmten Zielen dienen, wie der Entwicklung ländlicher Räume, sind notwendigerweise branchenübergreifend angelegt und stehen damit offen, um diese Ziele auch zum Wohle der Tourismuswirtschaft voranzutreiben. Daneben initiiert die Bundesregierung auch tourismusspezifische Vorhaben und stellt dafür Mittel zur Verfügung, zum Beispiel über die Fördermaßnahme LIFT. Einen Überblick über Fördermaßnahmen, die der Tourismuswirtschaft zugutekommen, finden Sie auf der Website "Förderwegweiser auf der Website "Förderwegweiser Tourismus".

Infografiken

Internationale Zusammenarbeit

Austausch über Grenzen hinweg

Das Bundeswirtschaftsministerium vertritt Deutschland in europäischen und internationalen Fragen des Tourismus, wie zum Beispiel in der Europäischen Union, der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen, der OECD, bei den G20 und in bilateralen Kontakten zu anderen Staaten.

Dabei werden Maßnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung entwickelt und Best Practices zur Tourismuspolitik ausgetauscht.

Tourismus als globaler Entwicklungsmotor

Tourismus ist in vielen Ländern der Welt ein wichtiger Motor gesellschaftlicher Entwicklungen, wirtschaftlich, sozial und ökologisch. Nachhaltig gestalteter Tourismus kann nicht nur Einkommen und Beschäftigung, sondern auch Klima- und Umweltschutz sowie Standards bei der Einhaltung von Menschenrechten in den Zielgebieten fördern.

Nach Angaben der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen UN Tourism hat sich der Tourismussektor zu einem der wichtigsten Akteure im internationalen Handel entwickelt, welcher Millionen Arbeitsplätze auf der ganzen Welt sichert. In vielen Zielmärkten, auch in Entwicklungs- und Schwellenländern, leistet der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand. Auch die Beschäftigungsrate von Frauen ist nach Aussage der UN Tourism im Vergleich zu anderen Sektoren hoch; über 50 Prozent der Beschäftigten im Tourismusbereich sind Frauen.

Der Sektor hat damit großen Einfluss auf die sozioökonomische Entwicklung in den Zielmärkten weltweit und kann im besten Falle einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit, fairen Arbeitsbedingungen und Achtung von Menschenrechten leisten.

Die Tourismuspolitik der Europäischen Union

Rechtsgrundlage und formale Strukturen für Austausch EU-Mitgliedstaaten und Europäische Union

Tourismus ist ein subsidiärer Bereich: Die Entwicklung und Gestaltung des Tourismus ist Sache der EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) beziehungsweise Regionen, in Deutschland nach der durch das Grundgesetz vorgegebenen Aufgabenteilung der Länder. Artikel 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von 2009 (AEUV) berechtigt die Europäische Union (EU), die Tourismuspolitik der EU-MS zu unterstützen und zu beraten. Darüber hinaus schreibt Artikel 6 AEUV der EU im Tourismus auch eine koordinierende Rolle zu. In diesem Sektor besitzt die EU allerdings keine gestaltende Kompetenz.

Im "Beratenden Ausschuss für Tourismus" tauschen sich die EU-MS auf Arbeitsebene mehrmals im Jahr zu aktuellen Themen und Entwicklungen mit der Europäischen Kommission (KOM) aus. Das schafft unter anderem auch Transparenz bei Rechtsetzungsvorhaben in anderen Politikbereichen, die sich auf den Tourismus beziehungsweise die Tourismuswirtschaft auswirken (zum Beispiel Verbraucher- und Sicherheitspolitik). Die KOM beruft die Sitzungen nach Bedarf ein.

Unter dem Dach des Wettbewerbsfähigkeitsrates kann die jeweilige EU-Ratspräsidentschaft nach Bedarf und eigenem Ermessen zu Sitzungen der nicht ständigen Ratsarbeitsgruppe Tourismus einladen. Erforderlich ist dies für die Einberufung informeller Konferenzen der Tourismusministerinnen und Minister, die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen oder für die im Sektor Tourismus sehr seltenen Verhandlungen zu Rechtsetzungsvorhaben wie die Verordnung zur Kurzzeitvermietung.

Bestehende Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen

Aufgrund der Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie wurde in der Aktualisierung der am 10.März 2020 angenommen EU-Industriestrategie die Notwendigkeit hervorgehoben, den grünen und digitalen Wandel weiter zu beschleunigen und die Widerstandsfähigkeit der industriellen Ökosysteme der EU zu erhöhen. Auf Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) wurden gemeinsam mit Interessenvertretern Transition Pathways (Übergangspfade) für verschiedene industrielle Ökosysteme entwickelt, um deren Transformation zu unterstützen. Da das Tourismus-Ökosystem am stärksten von der Pandemie betroffen war und beim doppelten Übergang vor besonders großen Herausforderungen steht, war es das erste industrielle Ökosystem, in dem ein Mitgestaltungsprozess zur Entwicklung eines Transition Pathway eingeleitet wurde.

Der Transition Pathway für das Ökosystem Tourismus (TTP) wurde im Einklang mit der EU-Kompetenz gemäß Artikel 195 AEUV im Bereich Tourismus entwickelt. Dessen – weitgehend mit den Zielen der Nationalen Tourismusstrategie (NTS) deckungsgleichen - Ziele sind:

  • Unterstützung des grünen Wandels,
  • Unterstützung des digitalen Wandels sowie
  • Stärkung der Resilienz und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus.

Am 04.Februar 2022 hat die KOM ihren Bericht zum TTP veröffentlicht, der nicht bindende Handlungsempfehlungen zu 27 Themenfeldern innerhalb der drei Schwerpunktbereiche enthält. Seitdem läuft der sogenannten. „Co-Implementierungsprozess“: Stakeholder sind fortlaufend zu Zusagen oder Übernahme von Verpflichtungen eingeladen.

Die Ratsschlussfolgerungen (RSF) zur „Europäischen Tourismusagenda 2030“ vom 01.Dezember 2022 bauen auf dem TTP auf. Bestandteil der RSF ist ein mehrjähriger Arbeitsplan mit konkreten Vorschlägen für freiwillige Maßnahmen, der sich an die KOM, die Mitgliedstaaten, regionale und lokale Behörden sowie andere Stakeholder des touristischen Ökosystems richten. Die Tourismusagenda 2030 gibt Orientierung für die grüne/nachhaltige und digitale Transformation sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus. Sie soll zudem den Austausch beziehungsweise Wissenstransfer zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Umsetzungsgremien für den TTP und die „Europäische Tourismusagenda 2030“ sind:

  • die Expertengruppe T4T mit Untergruppen zu den drei Schwerpunktthemen und
  • eine geplante Stakeholder Plattform.

Politisch unterstützt diese beiden Prozesse insbesondere die Ministererklärung von Palma, die von den EU Tourismusministerinnen und -ministern bei ihrer informellen Konferenz zum Thema „Der Weg zur sozialen Nachhaltigkeit des Tourismus in der EU" im Oktober 2023 verabschiedet wurde. Die Erklärung ist auf politische Beachtung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktors Tourismus in Europa gerichtet. Im Mittelpunkt stehen soziale Nachhaltigkeit, zum Beispiel Tourismusakzeptanz und Inklusion, unter anderem Methoden zur Messbarkeit der Nachhaltigkeit und Bedeutung von Daten sowie die EU-Strategie für Rechte von Menschen mit Behinderungen. Aber auch Aus- und Weiterbildung sind adressiert, da Qualifikation/ Fachkräftesicherung in ganz Europa einen hohen Stellenwert besitzt.

Regelmäßige Bestandsaufnahme und Berichterstattung schafft Transparenz zum Fortgang der Prozesse:

  • Zweimal jährlich macht die KOM eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Stand der Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen des Transition Pathway for Tourism (TTP);
  • Jährlich (ab 2023) erstellt die KOM einen informellen Bericht und eine Präsentation zum Stand des Übergangs/des TTP und EU-Agenda-Maßnahmen;
  • Alle 3 Jahre (ab 2025) erstellt die KOM für den Rat einen Fortschrittsbericht mit Wirksamkeitsanalyse zum TTP und zur EU-Agenda, der auch Empfehlungen umfasst.

Am 30. Januar 2024 veröffentlichte KOM die erste umfassende Bestandsaufnahme zu Fortschritten und Ergebnissen des TTP, aus der folgendes hervorzuheben ist:

  • Insgesamt sind 424 Zusagen oder Verpflichtungen zum Anpassungsprozess des Tourismus von 204 Organisationen aus 24 MS und 10 anderen Staaten zu verzeichnen, am häufigsten von KMU (13 Prozent), Wirtschaftsverbänden (12 Prozent) und Nichtregierungsorganisationen (11 Prozent).
  • Eine wesentliche Schlussfolgerung ist, dass alle Arbeitsbereiche voranschreiten und weiterhin unterstützt werden sollten.
  • Als Handlungsschwerpunkte für 2024 sind unter anderem genannt:
    • Verbesserung der verfügbaren Daten, die verglichen und geteilt werden sollen.
    • Beschleunigung des digitalen Wandels in all seinen Aspekten, unter anderem grundlegende und fortschrittliche Technologieakzeptanz und Erleichterung des Datenaustauschs.
    • Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Destinationen, insbesondere indem das Wohlergehen der Anwohner, die Qualität der Arbeitsplätze im und der Zugang für alle zum Tourismus in den Mittelpunkt der Entwicklungen und Überwachung gestellt werden.
    • Investitionen in die Umschulung und Weiterbildung der Beschäftigten im Tourismus und in den Aufbau neuer Kompetenzen für nachhaltige und verantwortungsvolle Innovationen im Tourismus.

Der Bericht steht auf der Website der EU zum Download bereit.

Hier finden Sie Ergänzende Hintergrundinformationen zur europäischen Tourismuspolitik.

OECD: Internationaler Austausch

Das BMWE vertritt Deutschland im Tourismusausschuss der OECD. Hier werden Informationen und Positionen zu aktuellen Tourismusfragen sowie Best-Practice-Beispiele der Tourismuspolitik der OECD-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Alle tourismusrelevanten Themen und Untersuchungen anderer Bereiche der OECD werden dabei in die Diskussion einbezogen, so zum Beispiel Klimawandel, Green Growth, Nachhaltigkeit, Kunst und Kultur, Liberalisierung, Digitalisierung/Sharing Economy, Sicherheit im Reiseverkehr und Infrastruktur. Davon profitiert auch die Tourismuspolitik der Bundesregierung.

Die Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen

Die Welttourismusorganisation UN Tourism ist eine Sonder­organisation der Vereinten Nationen. Ihre Aufgabe ist die „Förderung und Entwicklung des Tourismus als Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, zu internationalem Verständnis, Frieden, Wohlstand und Respekt für Freiheit und Menschenrechte für alle ohne Unterschiede nach Rasse, Geschlecht, Sprachen und Religion.“ Die UN Tourism unterstützt dabei im Besonderen die Interessen der Entwicklungsländer an einer nachhaltigen und ganzheitlichen Entwicklung des Tourismus. BMWE vertritt Deutschland in der Organisation. Mehr erfahren über die Welttourismusorganisation.

G20: Treffen der TourismusministerInnen

Im Jahr 2009 war die „T20-Initiative“ von verschiedenen zur UN Tourism gehörenden G20-Staaten ins Leben gerufen und zunächst außerhalb der förmlichen G20-Agenda organisiert worden. 2019 fand das Treffen der TourismusministerInnen in Japan zum ersten Mal im Rahmen des offiziellen G20-Formats statt. Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der UN Tourism, der OECD und/oder des Weltverbands der Tourismuswirtschaft WTTC. Unter der saudi-arabischen G20-Präsidentschaft 2020 wurde zur Vorbereitung der Tourismusministertreffen eine ständige Arbeitsgruppe (Tourism Working Group) ins Leben gerufen.

Ziel des G20-Formats ist es, das Potenzial des Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung in den G20-Staaten durch Austausch von Best Practices und fundierte Handlungsempfehlungen zu stärken und sich für eine tourismusfreundliche Wirtschaftspolitik einzusetzen. Im Fokus der G20-TourismusministerInnen steht dabei auch die Frage, wie eine nachhaltige Transformation des Tourismussektors global gelingen kann. Unter Italienischer Präsidentschaft findet 2024 erstmals auch ein Treffen der G7-TourismusministerInnen statt.

Urlauber und Strandkörbe am Strand zum Thema Tourismus

Verwandte Themen