Kredit mit Tilgungszuschuss: die BEG NWG
Egal ob Sie als Unternehmen oder Freiberufler einen Neubau planen, Ihr Gebäude umfassend energetisch modernisieren oder einzelne Effizienzmaßnahmen durchführen wollen: Das BMWK unterstützt Sie mit zinsgünstigen Krediten über die BEG NWG, Kredit (263). Auch dem Denkmalschutz wird Rechnung getragen. Je nachdem, wie energieeffizient das Gebäude Ihres Betriebs am Ende wird, erhalten Sie nach Abschluss der Maßnahme(n) einen Tilgungszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Anträge auf Förderung können gewerbliche Unternehmen, Freiberufler und Contracting-Geber (Investor) über ihr frei wählbares Finanzierungsinstitut (z. B. Hausbank) bei der KfW stellen.
Neu bauen für den energieeffizienten Betrieb: attraktive Förderangebote
Die Neubauförderung richtet sich stärker an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Effizienz aus. Der Neubau oder Ersterwerb Ihres energieeffizienten betrieblichen Gebäudes wird gefördert, wenn er das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Und zwar mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 10 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Dabei können Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht förderfähig.
Fördergeld fürs effiziente Sanieren: bis zu 20 Prozent geschenkt
Wenn Sie für Ihren Betrieb eine Komplettsanierung mit einem KfW-Kredit finanzieren, profitieren Sie doppelt: Erstens von einem günstigen Zins. Und zweitens müssen Sie einen Teil des Kredits nicht zurückzahlen – je nach durchgeführter Maßnahme erhalten Sie einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 20 Prozent.
Mit der BEG wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Neubauten mit einem Nachhaltigkeitszertifikat werden in die NH-Klasse eingeordnet. Wird die EE- oder NH-Klasse erreicht, erhöht sich der Fördersatz bei Komplettsanierungen um 5 Prozentpunkte, beim Neubau um 2,5 Prozentpunkte. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Sanierung | Fördersatz |
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Effizienzgebäude 40 | 20 % |
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Effizienzgebäude 55 | 15 % |
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Effizienzgebäude 70 | 10 % |
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Effizienzgebäude Denkmal | 5 % |
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Einzelmaßnahmen | 10 % - 25 % des Zusagebetrages |
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Neubau | Fördersatz |
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Effizienzhaus 40 NH | 5 % |
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Die Höhe der förderfähigen Kosten im Neubau oder der Sanierung von Nichtwohngebäuden beträgt 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), maximal 10 Millionen Euro. Bis zu dieser Höhe können alle Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen gefördert werden.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die Dämmung der Gebäudehülle, sommerlicher Wärmeschutz, der Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen und eine effiziente Anlagentechnik (bspw. Heizung, Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik).
Mit staatlichem Fördergeld sanieren: Beratung ist der erste Schritt
Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Hierfür bietet Ihnen das BMWK passende Unterstützung an.
Eine vertiefende Energieberatung für die Sanierung wird über die Energieberatung für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme (EBN) in Höhe von bis zu 80 Prozent über das BMWK bezuschusst.
Zudem können bei Nichtwohngebäuden Leistungen von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur Baubegleitung und zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Die Höhe der förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzgebäuden beträgt 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal jedoch 40.000 Euro.
Wichtig: Beachten Sie, dass der Förderantrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vor Vorhabenbeginn gestellt werden muss. Hierzu muss eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein qualifizierter Energieeffizienz-Experte die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen.