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Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
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Das passende Förderprogramm für Unternehmen finden
Es gibt viele gute Gründe, um in Ihrem Unternehmen auf Energie- und Ressourceneffizienz sowie Erneuerbare Energien und Strom anstatt fossiler Energien zu setzen. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können, wo Sie Beratung finden und worauf Sie achten müssen. Die Angebote richten sich an alle kleinen, mittleren und großen Unternehmen.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
– Zuschuss
Info
Energieberatung für Sanierungskonzept, Sanierungsfahrplan oder Neubau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes und Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting
Fördersatz
max. 50 % der Beratungskosten
förderfähige Kosten
max. 3.000 € im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
max. 4.000 € im Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
max. 5.000 € im Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Fachplanung und Baubegleitung
– Zuschuss
Info
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden und mit energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Fördersatz
max. 50 % der förderfähigen Kosten
förderfähige Kosten
Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM): max. 5 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF) (insgesamt max. 20.000 € pro Vorhaben).
Bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG): max. 10 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (max. 40.000 € pro Vorhaben).
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
1. Heizungstausch:
30 % Grundförderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem fr den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
2. Effizienz-Einzelmaßnahmen (max. 20 %):
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
3. Ergänzungskredit:
Ergänzend zum Zuschussangebot kann nach Vorlage der Förderzusage ein KfW-Ergänzungskredit beantragt werden.
50 % Fachplanung und Baubegleitung
förderfähige Ausgaben
siehe Förderrichtlinie (abhängig u.a. von Gebäudeart und Maßnahme)
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Anreizung von Investitionen in Serielle Sanierungen. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt.
Fördersatz
max. 60 % der förderfähigen Kosten in Modul I: Förderung von Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien
max. 55 % in Modul II: Förderung der Forschung und Entwicklung serieller Sanierungskomponenten und die Förderung der Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
max. 20 % in Modul III: Förderung des Aufbaus/der Erweiterung von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten
förderfähige Kosten
max. 150.000 € in Modul I
max. 5 Mio. € in Modul II
max. 2 Mio. € in Modul III
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Prozesse & Anlagen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) (BAFA, KfW, VDI/VDE-IT) (Förderoptionen Zuschuss und Kredit)
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit mit Teilschulderlass
Info
Erwerb und Installation von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem sowie Energiemanagementsoftware
Fördersatz
25 % für große Unternehmen, 35 % für mittlere Unternehmen und 45 % für kleine Unternehmen
förderfähige Kosten
max. 20 Mio. € / Vorhaben
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Erstellung eines Transformationsplans für Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte hin zu Treibhausgasneutralität (inkl. Treibhausgasbilanzierung)
Fördersatz
40 % für große Unternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 60 % für kleine Unternehmen; bei aktiver Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte
förderfähige Kosten
max. 60.000 € / Transformationsplan; bei aktiver Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) max. 90.000 € / Transformationsplan
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit mit Teilschulderlass
Info
Umstellung des Betriebs von Anlagen mit fossilen Energieträgern auf den Betrieb mit elektrischem Strom (z.B. Elektroöfen in Bäckereien, elektrische Gabelstapler, elektrisch zu betreibende Maische- oder Gärbehälter)
Fördersatz
33 %
förderfähige Kosten
max. 200.000 € / Vorhaben
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – EEW (Förderoptionen Wettbewerb)
BMWK-Wettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – Zuschuss
Info
Technologie-offene Dekarbonisierung auf Basis eines Einsparkonzepts (u. a. Energie- und Ressourceneffizienz, Elektrifizierung von Prozessen, Abwärmenutzung). Zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist die Fördereffizienz, d. h. die je Euro Förderung erreichte jährliche Treibhausgas-Einsparung.
Fördersatz
max. 60 % (Unternehmen wählen den Fördersatz)
förderfähige Kosten
max. 20 Mio. € pro Vorhaben
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Modul 1: Investitionen und Technologieentwicklung in der Dekarbonisierung
Info
Förderung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des industriellen Mittelstands: Investitionen und Technologieentwicklung in der Dekarbonisierung.
Förderquote
für das Teilmodul 1: 40%
für das Teilmodul 2: 30%
für das Teilmodul 3: 50% (industrielle Forschung), 25% (experimentelle Entwicklung), 50% (Durchführbarkeitsstudien)
Bei kleinen und mittleren Unternehmen kann die Förderquote um 10 bzw. 20 % erhöht werden; Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie.
maximale Fördersumme
im Teilmodul 1: 30 Mio. €
im Teilmodul 2: 200 Mio. €
im Teilmodul 3: 35 Mio. € (industrielle Forschung), 25 Mio. € (Experimentelle Entwicklung), 8,25 Mio. € (Durchführbarkeitsstudien)
Link
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier oder auf bafa.de/baw.
Weiterführende Informationen
Energiesparen
Unterstützende Angebote für kurzfristige Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Unternehmen sind auf diesem Faktenblatt zusammengestellt.
Förderdatenbank
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Nur wenige Klicks entfernt: Hier finden Sie genau das Förderprogramm, das zu Ihnen passt. Für alle Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen, die energieeffizienter werden möchten.