Sanierung

Erfolgreich sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)

Einleitung

Einfach mal drauf lossanieren, das geht oft nach hinten los. Für langfristig hohen Wohnkomfort und niedrige Energiekosten vereinbaren Sie besser als ersten Schritt einen Termin für eine „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“. Das BMWK übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.

In der Energieberatung wird Ihnen gezeigt, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken können. Dazu kommt ein Energieberater zu Ihnen nach Hause und nimmt den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe. Mit der geförderten Beratung sollen Sie qualitätsgesicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können.

Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Sie ein Sanierungskonzept beziehungsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan ganz nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen (individueller Sanierungsfahrplan).

Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dies hilft auch dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden. So kann der Energieberater auch über Förderprogramme u.a. vom BMWK informieren, die Sie beim energetischen Sanieren finanziell unterstützen.

Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?

Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen), wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
  • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient

Was wird gefördert?

Das BMWK übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude. Die Höchstförderung beträgt bei

  • Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
  • Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.

Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungs-Bericht (z.B. einen individuellen Sanierungsfahrplan) in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, kann ein qualifizierter Berater erforderliche Sanierungsschritte erläutern.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung

Um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss

Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieberatung?

Ganz einfach: Sie suchen sich einen fachlich qualifizierten Energieberater und beauftragen ihn. Er kümmert sich dann um alles Weitere. Er beantragt den Zuschuss, der für ihn bestimmt ist. Dafür erhalten Sie dann eine entsprechend günstigere Rechnung: Das Honorar für die Energieberatung für Wohngebäude ermäßigt sich um den Zuschuss.

Was bietet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Für die vom BMWK geförderte Energieberatung für Wohngebäude wurde der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) entwickelt. Dazu wurde eine bundesweit einheitliche Methodik zur Darstellung festgelegt. Der Energieberater kann mit der eigens dafür konzipierten Software Ihr gesamtes Gebäude nach vorgegebenen Standards erfassen. Der Hauseigentümer bekommt einen verständlichen visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, alle Energiespar-Potenziale und anstehenden empfohlenen Sanierungsschritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.

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Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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