Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Einsatz erneuerbarer Energien
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
Die Energiewende dringt ins Zentrum der Produktion vor: Erneuerbare Energien eignen sich in vielen Branchen und Anwendungsbereichen zur Bereitstellung der nötigen Prozesswärme. Mit dem Fördermodul „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ unterstützt das BMWK Unternehmen beim Umstieg auf regenerative Quellen in der Herstellung.
Mit dem Modul „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK nicht nur Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, sondern auch Freiberuflern, Contractoren und kommunalen Betrieben bei der Integration von erneuerbaren Energiequellen in den Produktionsprozess und dessen Anlagen Unterstützung an. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können, und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Energiequellen im Sinne von Artikel 2 Abs. 110 AGVO nutzen. Gefördert werden auch die Kosten der Einbindung dieser Wärmetechnologien in den vorhandenen Prozess, Kosten für die Anlagensteuerung sowie die Kosten der Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, die für die Ertragsüberwachung und Fehlererkennung gebraucht werden.
Das BMWK fördert Ihre Investitionen in Prozesswärme aus erneuerbaren Energien mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung von 55 Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
Holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen: hier finden Sie eine unabhängige Energieberaterin bzw. einen unabhängigen Energieberater z.B. über die Bundesförderung für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” (EBN) mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent.
Beraten lassen
Die Beraterin bzw. der Berater kommt in Ihr Unternehmen und nimmt Ihre Energiebilanz genau unter die Lupe.
Konzept erhalten
Sie erhalten Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Weniger zahlen
Kleine und mittlere Unternehmen können im Vorfeld eine Gesamtbetrachtung des Unternehmens durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater vornehmen lassen – bis zu 80 % der Beratungskosten werden erstattet über die vom BMWK geförderte „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.