Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Energiemanagement
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
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+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Energiemanagementsysteme sind effektive Werkzeuge, um die Energieeffizienz im Unternehmen zu optimieren. Dazu werden die Energie- und Materialströme systematisch erfasst und gesteuert – und dazu ist entsprechende Hard- und Software notwendig. Deshalb unterstützt das BMWK den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen. Auch der Erwerb und die Installation von Energiemanagementsoftware sowie die Schulung von Mitarbeitenden durch Dritte im Umgang mit der Software werden gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.
Mit dem Fördermodul „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK Unternehmen, Freiberuflern, kommunalen Betriebe und Contractoren (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) Unterstützung an. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Im Fokus der Förderung stehen:
Das BMWK unterstützt die förderfähigen Kosten Ihrer Investitionen mit bis zu 30 Prozent für große Unternehmen, bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
Ob Neubau, Sanierung oder Effizienzsteigerung – holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen, und finden Sie eine unabhängige Energieberatung in Ihrer Umgebung!
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