+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
 
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
 
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
 
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Prozesse / Anlagentechnik

Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 5: Transformationskonzepte

Einleitung

Sie planen die umfassende Dekarbonisierung Ihres Unternehmens? Mit dem Fördergegenstand „Transformationskonzepte“ unterstützt das BMWK Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität. Gefördert werden auch Voruntersuchungen zu Klimaschutzverträgen.

Das BMWK fördert die Erstellung eines Transformationskonzeptes, das eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi) umfasst.

Ein Transformationskonzept beinhaltet mindestens:

  • die qualitative und quantitative Beschreibung des IST-Zustandes (im Basisjahr) in Bezug auf die Treibhausgas (THG) - Emissionen des Unternehmens (THG-Bilanz)
  • ein daraus abgeleitetes, längerfristiges und konkretes THG-Ziel für den oder die betrachteten Standort(e) (SOLL-Zustand). Das Ziel muss mindestens einer THG-Reduktion von 40 Prozent relativ zum IST-Zustand innerhalb von zehn Jahren entsprechen.
  • eine Beschreibung des konkreten Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST zu SOLL-Zustand
  • ein Einsparkonzept für mindestens eine investive Maßnahme aus Modul 4 oder des Förderwettbewerbs der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Der Antrag für das Transformationskonzept wird beim Projektträger VDI/VDE-IT über das Förderportal easy-Online digital eingereicht. Das Transformationskonzept muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Auf Antrag kann dieser Zeitraum durch Angabe von gewichtigen Gründen um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • die Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer THG-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), für Standorte innerhalb Deutschlands
  • die Kosten für Energieberaterinnen und -berater und andere Beratungskosten inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen, möglicherweise in Kombination mit einem Antrag in Modul 3 der EEW (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoft)
  • die Kosten für Untersuchungen, ob Maßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge“ umgesetzt werden können
  • mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes entstehen

Darüber hinaus kann der Zeitraum für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen des Moduls 4 und des Förderwettbewerbs der EEW auf bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Vorhaben Teil eines Transformationskonzepts sind.

Wie viel Geld gibt es im Rahmen der Förderung?

Das BMWK unterstützt die förderfähigen Kosten Ihrer Investition in ein Transformationskonzept mit bis zu 40 Prozent für große Unternehmen, bis zu 50 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 60 Prozent für kleinere Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Transformationskonzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss auf 80.000 €.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Publikationen zum Thema

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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