Beratung / Energiemanagement

Kosten senken durch die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Einleitung

Eine geförderte Energieberatung hilft Unternehmen aller Branchen, die Energieeffizienz im Betrieb zu steigern. Dadurch senken sie ihre Energieausgaben, stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima. Das BMWK unterstützt sie mit der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ und übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.

Mehr Energieeffizienz im Betrieb

Vom Firmengebäude über die technischen Anlagen bis hin zum Nutzungsverhalten des Personals: Unternehmen können ihren Energieverbrauch an vielen Stellen spürbar senken. Das spart Kosten, steigert die Wirtschaftlichkeit und stärkt das Image als energieeffizientes nachhaltiges Unternehmen.

Dabei haben Unternehmen die Wahl zwischen

  • einer Energieberatung für ihr Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung),
  • einem Energieaudit, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet um Einsparpotentiale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen oder
  • einer Contracting-Orientierungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft werden können und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können.

Ebenfalls gefördert wird die Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems.

So viel Zuschuss bekommen Sie

Wie hoch die Förderung der Energieberatung ist, hängt von dem gewählten Fördermodul ab:

1. Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247

  • Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 Euro betragen, erhalten bis zu 80 Prozent des Beraterhonorars, maximal 6.000 Euro.
  • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter der 10.000-Euro-Marke liegen, erhalten ebenfalls bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für die Energieberatung in ihrem Betrieb, maximal 1.200 Euro.

2. Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599

Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

3. Contracting-Orientierungsberatung

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.

Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro, beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.

Egal für welche Beratung Sie sich entscheiden:

Die Energieberatung muss ein qualifizierter Experte durchführen. Unternehmerinnen und Unternehmer können qualifizierte Fachleute aus allen Branchen auswählen und dabei auch an bestehende Kontakte anknüpfen, sofern die hohen Qualifikationsanforderungen an eine Energieberatung erfüllt werden.

Einen geeigneten förderfähigen Energieberater in Ihrer Nähe und für jedes geförderte Beratungsmodul finden Sie hier.

Unkompliziert beantragen – direkt profitieren

Der Weg zur Förderung ist einfach: Nachdem der Energieberater einen Kostenvoranschlag erstellt hat, kann das Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Zuschuss online beantragen. Für die Durchführung der Beratung haben Sie dann 12 Monate Zeit. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung ihre Verwendungsnachweisunterlagen eingereicht haben.

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