Windrad und zwei Kühltürme

© BMWK

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute das erste Gebotsverfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen der energieintensiven Industrie, die erfolgreich am vorbereitenden Verfahren im Sommer 2023 teilgenommen haben, können sich innerhalb der nächsten vier Monaten um eine 15-jährige Förderung ihrer großen Transformationsprojekte bewerben. Das Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt vier Milliarden Euro.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Heute ist ein guter Tag für den Industriestandort Deutschland, den Klimaschutz und nachhaltige Arbeitsplätze in unserem Land. Mit den Klimaschutzverträgen fördern wir erstens moderne, klimafreundliche Industrieanlagen von morgen. Dadurch entstehen neue Technologien, Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen. Das hilft zweitens der Industrie weltweit dabei, auf klimafreundliche Produktion umzuschalten. Und drittens setzen wir mit den Klimaschutzverträgen international neue Standards für eine effiziente und bürokratiearme Förderung.

Mit den Klimaschutzverträgen stellen wir sicher, dass die Transformation in den Unternehmen gelingt. Wir sichern Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima: Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO₂ einsparen.

Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der eine Förderung durch Klimaschutzverträge an den Start bringt. Das neue und innovative Förderinstrument hatte zuvor erfolgreich das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren durch die Europäische Kommission durchlaufen.

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch werden unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermieden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO₂ über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.

Vor allem aber sollen die Klimaschutzverträge die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden entwickelt. Klimaschutzverträge sichern damit die Stärke des Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.

Zahlreiche Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union wollen in nächster Zeit vergleichbare Förderinstrumente auflegen.

Die Gebote können über das Förderportal des Bundes easy-Online eingereicht werden. Unternehmen können sich mit konkreten Einzelfragen an fragen@klimaschutzvertraege.info wenden.