Arbeitende im Biobackhaus beim Backen von Brot

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Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt heute mit novellierten Förderrichtlinien in Kraft. Mit der Novelle wird das Antragsverfahren vereinfacht, mit dem Ziel, Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen. Das heißt: Die bisher beihilferechtlich notwendige Berechnung der sogenannten Investitionsmehrkosten entfällt weitestgehend. Für bestimmte Anlagen wird ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt. Außerdem erhalten Unternehmen für Investitionen in zentrale Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie einen Dekarbonisierungsbonus.

Bundesminister Robert Habeck: Die Fortsetzung der Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Herausforderung für die Industrie zur Erreichung der Klimaziele. Trotz angespannter Haushaltslage, kann die EEW auf hohem Niveau fortgeführt werden. Daher sorgen wir dafür, dass wir den Bürokratie-Aufwand für Unternehmen weiter senken. Wir beschleunigen so den Zugang zu Fördermitteln und erhöhen die Planungssicherheit für Unternehmen. Das schafft Anreize, die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz anzugehen.

Die EEW ist das Breiten-Förderprogramm zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe. Das Programm wurde 2019 eingeführt und verzeichnet seitdem ein starkes Wachstum. Neben Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz werden auch Projekte zur Elektrifizierung sowie Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff gefördert. Durch das breite Förderangebot ist die EEW sowohl bei großen Unternehmen als auch KMU beliebt.

Die wesentlichsten Neuerungen im Überblick:

  • Einführung eines Stufenmodells in Modul 4:
    Stufe 1: bürokratiearme „Basisförderung“ für kleinere Effizienzmaßnahmen an vorgegebene Anlagen (z.B. Werkzeugmaschinen),
    Stufe 2: höhere „Premiumförderung“ für Vorhaben mit mindestens 30% THG-Einsparung und
    Stufe 3: zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus für Vorhaben zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff;
  • Förderung der gesamten Investitionskosten ohne die bisher behilferechtlich notwendige und aufwendige Berechnung der Investitionsmehrkosten
  • Einführung einer Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April 2024) und Anhebung des maximalen Kreditvolumens von 25 auf 100 Millionen Euro;
  • Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb;
  • Reduktion der Förderquoten in den Modulen 1 bis 4, insbesondere für Prozesswärme aus Biomasse.

Die Finanzierung der EEW mit einem Bewilligungsvolumen von etwa 1 Mrd. Euro in 2024 ist auch nach der KTF-Neuaufstellung in Folge des BVerfG-Urteils gesichert

Förderanträge können ab dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dossier zur EEW und auf der Seite über Förderprogramme für Unternehmen.