Gasherd

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Wen betrifft die Umstellung von L-Gas auf H-Gas?

Die schrittweise Umstellung der Gasversorgung von L-Gas auf H-Gas mit höherem Energiegehalt betrifft rund 4,3 Millionen Verbraucher, Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen und Gewerbetreibende mit gasbetriebenen Geräten in folgenden sechs Bundesländern: Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen. In den meisten Bundesländern sind nur Teilgebiete betroffen. In allen nicht genannten Bundesländern werden die Gaskunden bereits mit H-Gas versorgt.

Die Netzbetreiber informieren alle Betroffenen rechtzeitig mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren vor der Umstellung, die schrittweise von 2015 bis 2029 erfolgt. Die betroffenen L-Gas-Regionen und den Zeitplan können Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehen. Bei Interesse oder Fragen können Sie auch Ihren lokalen Netzbetreiber kontaktieren, dessen Kontaktcode Sie auf Ihrer Gasabrechnung finden.

Welche Geräte müssen umgestellt werden?

Für die Beschaffenheit des H-Gases mit höherem Brennwert müssen unter anderem folgende Geräte an den neuen Standard angepasst werden: Gasthermen, Gasheizkessel, Gasöfen und Gasherde und Gasdurchlauferhitzer. Erdgasautos sind nicht betroffen.

Wie läuft die Umstellung der Geräte auf H-Gas ab?

Die Umstellung erfolgt durch die Netzbetreiber in wenigen Schritten:

  1. Nach vorheriger Terminabsprache schickt der Netzbetreiber einen Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause oder in Ihren Betrieb, um alle von der späteren Umrüstung betroffenen Geräte zu erfassen.
  2. Sie bekommen von Ihrem Netzbetreiber einen Terminvorschlag, an dem ein Fachmann Ihre Geräte umrüstet oder neu einstellt. An den Geräten werden Brennerdüsen ausgetauscht oder die Einstellungen angepasst. Die Kosten für die Arbeitsstunden und das eingesetzte Material trägt der Netzbetreiber. Diese werden anschließend auf alle Gasverbraucher in ganz Deutschland umgelegt.

    Der Installateur benötigt von Ihnen also lediglich Zugang zu den Geräten. Bitte beachten: Geräte, die nicht umgerüstet werden, können nach der Umstellung auf H-Gas nicht mehr betrieben werden.

    Zur Qualitätskontrolle werden zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig bei jedem 10. Gaskunden nach vorheriger Terminabsprache die erfolgten Umstellungen überprüft.

Ändern sich die Gaskosten durch die Umstellung?

Die Versorger rechnen nach gelieferten Energieeinheiten ab. Ob Sie L- oder H-Gas beziehen, ist für Ihre Rechnung also nicht maßgeblich. Maßgeblich ist einzig, wieviel Energie (kWh) bezogen wird. Ihr persönlicher Gasverbrauch wird nicht von der Umstellung beeinflusst, sondern ist davon unabhängig.

Warum wird die Gasversorgung umgestellt?

Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen ist stark rückläufig und wird deshalb in Zukunft durch H-Gas ersetzt. Die Umstellung auf H-Gas ist daher unumgänglich. Schon jetzt werden die meisten deutschen Gasverbraucher mit H-Gas versorgt.

Wann habe ich einen Kostenerstattungsanspruch?

Wenn Sie sich im Zuge der Umstellung entscheiden, Ihr altes Gasgerät durch ein neues Gerät zu modernisieren, das nicht mehr an die neue Gasqualität angepasst werden muss, erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber pro ersetztem Gerät 100 Euro. Bei dem neuen Gerät muss es sich nicht um ein Gasgerät handeln. Sie erhalten die 100 Euro beispielsweise auch dann, wenn Sie Ihren Gasherd durch einen neuen Elektroherd ersetzen oder sich statt einer neuen Gasheizung für eine elektrische Wärmepumpe entscheiden oder gleich auf Wärme aus Erneuerbaren Energien umsteigen.