Sanierung

Clever energieeffizient sanieren – mit Geld vom Bund Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Einleitung

Wenn Sie Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren wollen, unterstützt Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einem Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sanieren Sie energieeffizient

Die BEG WG ist genau das Richtige für alle, die sich den Traum vom eigenen, energieeffizienten Haus verwirklichen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gebäude energetisch sanieren oder ein unbeheiztes Nichtwohngebäude – wie zum Beispiel eine Scheune – zu einem Wohnhaus umbauen.

Wichtig ist nur: Wie viel Förderung Sie bekommen, hängt davon ab, wie energieeffizient das Gebäude nach Beendigung der Maßnahme ist.

Dank Zuschuss finanziell profitieren

Eine energieeffiziente Sanierung Ihres Effizienzhauses werden in der BEG WG durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit gefördert. Dabei gilt: je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.

Zudem wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus Erneuerbaren Energien stammt. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um 5 Prozent.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus mit EE-Klasse in der Sanierungsförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.

Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 30 Jahre, der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro). Dazu wird eine Zinsvergünstigung u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau gewährt. Auch Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freiräumen des Grundstücks, werden mitgefördert.

Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

StandardKlassen (nicht untereinander kumulierbar)Boni (zusammen Deckelung auf 20%, kumulierbar mit Klassen)
TilgungszuschussZuschuss (nur Kommunen)EENHWPBSerSan
EH Denkmal5 %20 %5 %5 %--
EH 855 %20 %5 %5 %--
EH 7010 %25 %5 %5 %10% (nur EE-Klasse)-
EH 5515 %30 %5 %5 %10 %15 %
EH 4020 %35 %5 %5 %10 %15 %

Der erste Schritt zum energieeffizienten Wohngebäude: eine gute Planung

Eine fachkundige Planung und Baubegleitung der Maßnahmen sind wichtig für die erfolgreiche Durchführung der energieeffizienten Sanierung. Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten sowie von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit können mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhäusern beträgt max. 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40.000 Euro je Vorhaben.

Stellen Sie Ihren BEG-Antrag immer vor Vorhabenbeginn. Davon ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen. Diese dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Alle Maßnahmen sind von Fachfirmen auszuführen.

Die Beauftragung von Bauleistungen kann bereits nach einem dokumentierten Bankgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW bzw. einem Finanzvermittler erfolgen. Der Nachweis zu diesem Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung der BEG-Förderung in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise Energieeffizienz-Experte hinzuzuziehen.

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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