Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bauen und sanieren Sie energieeffizient
Die BEG WG ist genau das Richtige für alle, die sich den Traum vom eigenen, energieeffizienten Haus verwirklichen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Gebäude energetisch sanieren, neu bauen, ein neues Heim erwerben oder ein unbeheiztes Nichtwohngebäude – wie zum Beispiel eine Scheune – zu einem Wohnhaus umbauen.
Wichtig ist nur: Wie viel Förderung Sie bekommen, hängt davon ab, wie energieeffizient das Gebäude nach Beendigung der Maßnahme ist.
Dank Zuschuss finanziell profitieren
Eine energieeffiziente Sanierung Ihres Effizienzhauses werden in der BEG WG durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss und einem zinsvergünstigten Kredit gefördert. Dabei gilt: je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Zudem wird bei der Sanierung von Gebäuden der Einsatz von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) prämiert. Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammt. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung um 5 Prozent
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Für das Effizienzhaus mit EE-Klasse in der Sanierungsförderung beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Die Laufzeit des Kredits beträgt bis zu 30 Jahre, der maximale Tilgungszuschuss beläuft sich auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro). Dazu wird eine Zinsvergünstigung u.a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau gewährt. Auch Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel das Freiräumen des Grundstücks, werden mitgefördert.
Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.
Sanierung Wohngebäude |
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Effizienzhaus-Stufe | Fördersatz Tilgungszuschuss | förderfähige Höchstgrenze |
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Effizienzhaus 40 EE | 50 % | 150.000 Euro |
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Effizienzhaus 40 | 45 % | 120.000 Euro |
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Effizienzhaus 55 EE | 45 % | 150.000 Euro |
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Effizienzhaus 55 | 40 % | 120.000 Euro |
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Effizienzhaus 70 EE | 40 % | 150.000 Euro |
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Effizienzhaus 70 | 35 % | 120.000 Euro |
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Effizienzhaus 85 EE | 35 % | 150.000 Euro |
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Effizienzhaus 85 | 30 % | 120.000 Euro |
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Effizienzhaus Denkmal EE | 30 % | 150.000 Euro |
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Effizienzhaus Denkmal | 25 % | 120.000 Euro |
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Ihr energieeffizienter Neubau wird in der BEG WG durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss und Zinsvergünstigung gefördert. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit. Neubauten werden nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert. Sie werden dann in die NH-Klasse eingeordnet. Nähere Informationen zum QNG finden Sie auf www.nachhaltigesbauen.de.
Neubau Wohngebäude |
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Effizienzhaus-Stufe | Fördersatz Tilgungszuschuss | förderfähige Höchstgrenze |
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Effizienzhaus 40 NH Plus | 5 % | 120.000 Euro |
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Der erste Schritt zum energieeffizienten Wohngebäude: eine gute Planung
Eine fachkundige Planung und Baubegleitung der Maßnahmen sind wichtig für die erfolgreiche Durchführung des Neubaus oder der energieeffizienten Sanierung. Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten sowie von Sachverständigen zur Nachweiserstellung, zur energetischen Fachplanung, Baubegleitung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit können mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhäusern beträgt max. 10.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 4.000 Euro je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40.000 Euro je Vorhaben.
Stellen Sie Ihren BEG-Antrag immer vor Vorhabenbeginn. Davon ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen. Diese dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Alle Maßnahmen sind von Fachfirmen auszuführen.
Die Beauftragung von Bauleistungen kann bereits nach einem dokumentierten Bankgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW bzw. einem Finanzvermittler erfolgen. Der Nachweis zu diesem Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung der BEG-Förderung in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten.
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise Energieeffizienz-Experte hinzuzuziehen.