Der Heizungstausch und die Sanierung Ihres Gebäudes lohnen sich für Sie als Hauseigentümerin und Hauseigentümer. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Sie mit Investitionszuschüssen sowie bei der Kreditfinanzierung.
Inhalt
- Förderung des Heizungstausches
- Förderung von Einzelmaßnahmen
- Ergänzungskredit
- Weitere Informationen
1. Förderung des Heizungstausches
- 30 bis 80 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
- Max. 30 Prozent Grundförderung für alle.
- 10, 30 oder 40 Prozent einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE) pro Jahr.
- Reduzierung des zvE bei minderjährigen Kindern um einmalig 10.000 Euro
- 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Absenkung alle sechs Monate um 4 Prozent, erste Absenkung zum 1. Februar 2027, Wegfall des Bonus ab Mitte 2028.
- Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen aus der Union (EU plus assoziierte Märkte) (geplant ab 1. Quartal 2027)
- Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 Prozent. Bei Einkommen bis 30.000 Euro gilt eine Grenze von 80 Prozent.
| | Boni | |
| Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) | Grundförderung1) | Klimageschwindigkeits-Bonus2) | Einkommens-Bonus | Wertschöpfungsbonus3) |
|---|
| solarthermische Anlagen | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Biomasseheizungen | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Wärmepumpen | max. 30 % | max. 16 % | 10-40 % | 15 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Innovative Heizungstechnik | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Gebäudenetzanschluss | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
| Wärmenetzanschluss | 30 % | max. 16 % | 10-40 % | |
1) die Grundförderung wird mit Einführung des Wertschöpfungsbonus um 15% sinken.
2) Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß BEG EM Nummer 8.4.4.
3) Einführung geplant im 1. Quartal 2027
2. Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
- 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen
- Plus 5 Prozent zusätzlich (iSFP-Bonus) bei Vorliegen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP, für Investitionen, die über 30.000 Euro liegen; nicht bei Förderung von Heizungen)
- Neuer WPB-Bonus i.H.v. 5 % auf die Gebäudehülle Einführung im 1. Quartal 2027.
| Einzelmaßnahmen | Zuschuss | iSFP-Bonus
ab 30.000 Euro Investitionsvolumen | WPB-Bonus1) |
|---|
| Gebäudehülle | 15 % | 5 % | 5 % |
| Anlagentechnik | 15 % | 5 % | |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | 15 % | 5 % | |
| Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | 50 % | | |
1) Einführung geplant im 1. Quartal 2027
3. Ergänzungskredit
Ergänzend zu diesen Zuschuss-Angeboten steht grundsätzlich allen Antragstellenden ein Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- wie Nichtwohngebäuden offen. Den zinsverbilligten Ergänzungskredit können Sie nach Vorlage der Förderzusage bei einer Hausbank/Geschäftsbank beantragen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der KfW.
Weitere Informationen
- Grenzen für förderfähige Ausgaben
- Antragstellung
- Efficiency Smart Home-Anwendungen
- iSFP-Bonus
- WPB-Bonus bei weiteren Einzelmaßnahmen
- Worst-first in der systemischen Sanierung
- Energieberatung
- Fachplanung und Baubegleitung
Grenzen für förderfähige Ausgaben
Heizungstausch: Es gelten Höchstgrenzen und weitere Bestimmungen zu den förderfähigen Ausgaben, auf die sich diese Fördersätze beziehen. So können für den Heizungstausch bis zu 28.000 Euro als förderfähige Ausgaben angerechnet werden. Absenkung des Förderhöchstbetrages ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate, Ende 2030 maximal 22.000 Euro. Für weitere Effizienzmaßnahmen erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt um zusätzlich 30.000 Euro.
Effizienzmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern: Bei Mehrfamilienhäusern sinken die maximal förderfähigen Ausgaben schrittweise mit der Zahl der Wohneinheiten. Für die 1. Wohneinheit (WE) betragen sie 30.000 Euro, für die 2. bis 6. WE jeweils 15.000 Euro und ab der 7. WE jeweils 8.000 Euro.
Antragstellung
Die Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienzmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, sowie für Gebäudenetze, können beim BAFA beantragt werden. Der Ergänzungskredit kann über die Hausbank/Geschäftsbank beantragt werden.
Zur technischen Antragsstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen. Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist als aufschiebende Bedingung oder auflösende Bedingung in den Handwerkervertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass über eine entsprechende Bedingung zu vereinbaren ist, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen
Es gibt eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungstechnik bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.
iSFP-Bonus
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme – Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik - als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Der Bonus wird ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Betrag, der das Investitionsvolumen übersteigt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. Der Bonus wird bei der Förderung von Heizungen nicht gewährt und wird im 1. Quartal 2027 eingeführt.
WPB-Bonus für Dämmmaßnahmen
Worst-Performing-Buildings (WPB) – also energetisch besonders schlechte Gebäude, erhalten jetzt auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen (BAFA) einen Bonus (bislang nur in der systemischen Sanierungsförderung der KfW). Er greift bei Wohn- und Nichtwohngebäuden nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Der erste Schritt für energieeffizientes Sanieren und die Nutzung von erneuerbaren Energien: eine gute Energieberatung
Eine Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten.
Eine Einstiegsberatung zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien erhalten Sie auch über die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird über einen Zuschuss finanziell unterstützt.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf:
- max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
- max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und
- insgesamt auf max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid