Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte

Einleitung

Starten Sie jetzt Ihre Energiewende und profitieren Sie dabei doppelt – von sinkenden Heizkosten einerseits und einer finanziellen Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) andererseits. Ihre Haushaltskasse wird sich freuen!

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Die Sanierung Ihres Gebäudes lohnt sich für Sie als Hauseigentümerin und Hauseigentümer. Das BMWK unterstützt Sie dabei mit attraktiven Krediten mit Tilgungszuschüssen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgezahlt werden. Investitionszuschüsse können beim BAFA beantragt werden.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Als förderfähige Kosten können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl an Einzelmaßnahmen, angerechnet werden.

Dazu zählen:

Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Förderung von Maßnahmen an der Anlagentechnik:

  • 10 bis 45 Prozent bei Heizungen (Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Errichtung, den Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes)
  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung)

Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

Für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für die Baubegleitung muss nur ein Antrag gestellt werden, auch wenn mehrere Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt als Beginn der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme ausgezahlt.

Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.

StandardBoniMax.
Einzelmaßnahmen ZuschussZuschussiSFP 3)Heizungs-Tausch 4)Wärme­pumpen-Bonus 5)Saubere Biomasse 6)Max. Förder­satz
Solarthermie25 %----25 %
Biomasse10 %-10 %-5 %25 %
Wärmepumpe25 %-10 %5 %-40 %
Innovative Heizungstechnik25 %-10 %--35 %
EE-Hybrid25 %-10 %5 %-40 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung20 %-10 %5 %5 %40 %
Wärmenetzanschluss25 %-10 %--35 %
Gebäudenetzanschluss25 %-10 %--35 %
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung25 %----25 %
Gebäudehülle 1)15 %5 %---20 %
Anlagentechnik 2)15 %5 %---20 %
Heizungsoptimierung15 %5 %---20 %

1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.

2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.

3) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

4) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.

5) Wärmepumpen-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

6) Bonus für saubere Biomasse (auch Innovationsbonus): Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Umfassende Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen

Es gibt eine Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beitragen. Das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen reicht dabei von Smart Meter über Mess- und Steuerungstechnik bis hin zur Regelungstechnik. Bis zu 15 Prozent der Kosten werden übernommen.

ISFP-Bonus

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Der erste Schritt für energieeffizientes Sanieren und die Nutzung von erneuerbaren Energien: eine gute Energieberatung

Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten.

Eine Einstiegsberatung zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien erhalten Sie auch über die Energieberatung der Verbraucherzentralen.

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird über einen Zuschuss finanziell unterstützt.

Fachplanung und Baubegleitung

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf:

  • max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und
  • insgesamt auf max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid

Sie haben Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

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  • Antragsformulare sowie umfassende Informationen zur BEG-Förderung erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.

  • Auf der Effizienzhaus-Datenbank der Deutschen Energieagentur (dena) finden Sie über 1.000 positive Beispiele und wertvolle Tipps.

Weitere Förderprogramme

  • Förderdatenbank

    In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

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