Gebäude in Kommunen

Energetisches Bauen und Sanierung in Kommunen: Dank kluger Entscheidungen Energie und Kosten sparen Bis zu 45 Prozent Zuschuss für energieeffiziente kommunale Gebäude

Einleitung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetische Sanierung und den Neubau besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen, deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie von Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Ihr Vorteil: Sie können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhalten.

Gebäude-Sanierung in Kommunen: Wer wird gefördert?

Das Prinzip der Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt der Staat dazu. Für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kommunen bietet die vom BMWK finanzierte Förderung bei der KfW mit dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) und dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Zuschuss (464) gleich zwei Vorteile.

1. Vorteil - Kredit mit Tilgungszuschuss: Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 10 Mio. Euro für Nichtwohngebäude. Im Rahmen der Kreditförderung können Kommunen, bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren, die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierung oder des Neubaus finanzieren.

Oder

2. Vorteil - Investitionszuschuss: Je nachdem, ob Sie Einzelmaßnahmen durchführen oder ob Sie ein Gebäude umfassend auf einen energiesparenden Standard sanieren: Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten Sie als Zuschuss.

Vom Dämmen bis zur Komplettsanierung: Was wird gefördert?

Die Förderung kommunaler Wohn- und Nichtwohngebäude umfasst sowohl eine komplette Sanierung auf Basis des Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standards (BEG WG und BEG NWG bei der KfW) als auch einzelne effizienzsteigernde Maßnahmen (BEG EM beim BAFA). Förderfähige Einzelmaßnahmen sind effizienzsteigernde Verbesserungen an der Gebäudehülle (Dämmung, sommerlicher Wärmeschutz, Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen) und der Anlagentechnik (bspw. Heizung, Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik).

Auch die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz (Effizienzhaus/-gebäude Denkmal) wird vom BMWK finanziell unterstützt.

Energieeffiziente Neubauten werden gefördert, wenn sie als Effizienzhaus/-gebäude 40 NH errichtet werden. Anträge können Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände stellen.

Realisieren Sie Ihr Contracting-Vorhaben

Sofern Sie die Investitionen durch einen Contracting-Geber (Investor) tätigen lassen, kann dieser bei vorliegenden entsprechenden Voraussetzungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude, Kredit (263) unterstützt werden.

Wie viel Geld gibt es?

Egal ob Neubau oder Sanierung kommunaler Gebäude: Sie können 100 Prozent der förderfähigen Kosten zinsgünstig mithilfe eines zinsverbilligten KfW-Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 30 Prozent finanzieren. Die Laufzeit des Kredits kann frei gewählt werden und bis zu 30 Jahre betragen, wobei der Zinssatz für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Ihr Zusatzplus: Wenn Kommunen mit ihrer Sanierung den Effizienzhaus/-gebäude-Standard nachweisen, erlässt ihnen das BMWK einen Teil des Kreditbetrages. Wie hoch dieser „Tilgungszuschuss“ ausfällt, ergibt sich daraus, welche Maßnahmen Sie durchführen und welche Effizienzhaus/-gebäude-Stufe Sie erreichen. Alternativ können Sie für Ihr Sanierungsvorhaben auch einen direkten Investitionszuschuss beantragen.

Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.

Der erste Schritt zur Förderung: eine gute Beratung

Energieberatungen für Sanierungs- und Neubauvorhaben werden über die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom Bund über Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert.

Für das Beantragen eines KfW-Kredits Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) benötigen Kommunen die Bestätigung einer oder eines qualifizierten Sachverständigen. – Lassen Sie sich deshalb von Anfang an von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen.

Wichtig: Vor Beginn der geplanten Maßnahme müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW stellen. Hier geht’s zum Antrag.

Sanierung Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude-StufeFördersatz ZuschussFördersatz mit EE- oder NH-Klasse Zuschuss
Effizienzgebäude 4035 %40 %
Effizienzgebäude 5530 %35 %
Effizienzgebäude 7025 %30 %
Effizienzgebäude Denkmal20 %25 %
Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschuss)15 – 45 % des Zusagebetrages
Neubau Nichtwohngebäude
Effizienzgebäude-StufeFördersatz
Effizienzgebäude 40 NH12,5 %

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  • Energieberatung: Sie möchten sich als Kommune, kommunales Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau eines Nichtwohngebäudes beraten lassen? Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.

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