Gebäude in Kommunen

Energetisches Bauen und Sanieren in Kommunen: Dank kluger Entscheidungen Energie und Kosten sparen Bis zu 45 Prozent Zuschuss für energieeffiziente kommunale Gebäude

Einleitung

Bis zu 60 Prozent Zuschuss für energieeffiziente kommunale Gebäude Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetische Sanierung und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Neubau besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen, deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie von Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Ihr Vorteil: Sie können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhalten.

Gebäude-Sanierung in Kommunen: Wie wird gefördert?

Das Prinzip der Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt der Staat dazu. Für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kommunen bietet die vom BMWK finanzierte Förderung bei der KfW mit dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) und dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Zuschuss (464) gleich zwei Vorteile.

1. Vorteil - Kredit mit Tilgungszuschuss: Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 10 Mio. Euro für Nichtwohngebäude. Im Rahmen der Kreditförderung können Kommunen, bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren, die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierung oder des Neubaus finanzieren.

Oder

2. Vorteil - Investitionszuschuss: Je nachdem, ob Sie Einzelmaßnahmen durchführen oder ob Sie ein Gebäude umfassend auf einen energiesparenden Standard sanieren: Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten Sie als Zuschuss.

Vom Dämmen bis zur Komplettsanierung: Was wird gefördert?

Die Förderung kommunaler Wohn- und Nichtwohngebäude umfasst sowohl eine komplette Sanierung auf Basis des Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standards (BEG WG und BEG NWG bei der KfW) als auch einzelne effizienzsteigernde Maßnahmen (BEG EM beim BAFA / Heizungsförderung bei der KfW). Förderfähige Einzelmaßnahmen sind effizienzsteigernde Verbesserungen an der Gebäudehülle (Dämmung, sommerlicher Wärmeschutz, Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen) und der Anlagentechnik (bspw. Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik). Die Heizungsförderung können Kommunen voraussichtlich ab August 2024 bei der KfW beantragen. Auch hier gilt die Übergangsregelung: Die Maßnahme kann schon jetzt begonnen und bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden (mehr Informationen finden Sie hier).

Auch die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz (Effizienzhaus/-gebäude Denkmal) wird vom BMWK finanziell unterstützt.

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 Prozent Extra-Zuschuss. Für eine Sanierung mit abseits der Baustelle vorgefertigten Elementen – Serielle Sanierung (SerSan) – beträgt der Bonus 15 Prozentpunkte. Werden Bonus für Serielle Sanierung und WPB zusammen beantragt, wird insgesamt ein Bonus in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Realisieren Sie Ihr Contracting-Vorhaben

Sofern Sie die Investitionen durch einen Contracting-Geber (Investor) tätigen lassen, kann dieser bei vorliegenden entsprechenden Voraussetzungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude, Kredit (263) unterstützt werden.

Wie viel Geld gibt es?

Für die Sanierung kommunaler Gebäude können Sie 100 Prozent der förderfähigen Kosten zinsgünstig mithilfe eines zinsverbilligten KfW-Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent finanzieren. Die Laufzeit des Kredits kann frei gewählt werden und bis zu 30 Jahre betragen, wobei der Zinssatz für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Ihr Zusatzplus: Wenn Kommunen mit ihrer Sanierung den Effizienzhaus/-gebäude-Standard nachweisen, erlässt ihnen das BMWK einen Teil des Kreditbetrages. Wie hoch dieser „Tilgungszuschuss“ ausfällt, ergibt sich daraus, welche Maßnahmen Sie durchführen und welche Effizienzhaus/-gebäude-Stufe Sie erreichen. Alternativ können Sie für Ihr Sanierungsvorhaben auch einen direkten Investitionszuschuss beantragen.

Bitte beachten Sie:. Die Heizungsförderung für Kommunen steht voraussichtlich ab August 2024 bereit.

Der erste Schritt zur Förderung: eine gute Beratung

Energieberatungen für Sanierungs- und Neubauvorhaben werden über die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom Bund über Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert.

Für das Beantragen eines KfW-Kredits Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) benötigen Kommunen die Bestätigung einer oder eines qualifizierten Sachverständigen. – Lassen Sie sich deshalb von Anfang an von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen.

Wichtig: Vor Beginn der geplanten Maßnahme müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW stellen. Hier geht’s zum Antrag.

Sanierung WohngebäudeStandardKlassen (nicht untereinander kumulierbar)Boni (zusammen Deckelung auf 20 %, kumulierbar mit Klassen)
TilgungszuschussZuschuss (nur Kommunen)EENHWP8SerSan
EH Denkmal5 %20 %5 %5 %
EH 855 %20 %5 %5 %
EH 7010 %25 %5 %5 %10 % (nur EE-Klasse)
EH 5515 %30 %5 %5 %10 %15 %
EH 4020 %35 %5 %5 %10 %15 %

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  • Energieberatung

    Sie möchten sich als Kommune, kommunales Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen bei der energetischen Sanierung oder dem Neubau eines Nichtwohngebäudes beraten lassen? Informationen finden Sie auf den Seiten der BAFA.

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