Gebäude-Sanierung in Kommunen: Wer wird gefördert?
Das Prinzip der Förderung ist einfach: Je energieeffizienter ein Gebäude wird, desto mehr Fördergeld gibt der Staat dazu. Für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kommunen bietet die vom BMWK finanzierte Förderung bei der KfW mit dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) und dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Zuschuss (464) gleich zwei Vorteile.
Erstens: Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bis zu 30 Mio. Euro. Im Rahmen der Kreditförderung können Kommunen, bei einer Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren, die gesamten förderfähigen Kosten der Sanierung oder des Neubaus finanzieren.
Zweitens: Je nachdem, ob Sie Einzelmaßnahmen durchführen, ob Sie ein Gebäude umfassend auf einen energiesparenden Standard sanieren oder ob Sie neu bauen: Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten Sie als Investitions- oder Tilgungszuschuss. Bei der Sanierung eines 1.000 Quadratmeter großen kommunalen Gebäudes fördert Sie das BMWK zum Beispiel mit bis zu 1.000.000 Euro.
Vom Dämmen bis zur Komplettsanierung: Was wird gefördert?
Die Förderung kommunaler Wohn- und Nichtwohngebäude umfasst sowohl eine komplette Sanierung auf Basis des Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Standards (BEG WG und BEG NWG) als auch einzelne effizienzsteigernde Maßnahmen (BEG EM). Förderfähige Einzelmaßnahmen sind effizienzsteigernde Verbesserungen an der Gebäudehülle (Dämmung, sommerlicher Wärmeschutz, Einbau/Austausch von Fenstern oder Türen) und der Anlagentechnik (bspw. Heizung, Klima-/Lüftungsanlagen, Beleuchtung, Gebäudeautomation sowie Mess-, Steuer und Regelungstechnik).
Auch die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden unter Denkmalschutz (Effizienzhaus/-gebäude Denkmal) wird vom BMWK finanziell unterstützt.
Energieeffiziente Neubauten werden gefördert, wenn sie als Effizienzhaus/-gebäude 40 NH errichtet werden. Anträge können Kommunen und deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände stellen.
Realisieren Sie Ihr Contracting-Vorhaben
Sofern Sie die Investitionen durch einen Contracting-Geber (Investor) tätigen lassen, kann dieser bei vorliegenden entsprechenden Voraussetzungen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude, Kredit (263) oder der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude, Zuschuss (463) unterstützt werden.
Wie viel Geld gibt es?
Egal ob Neubau oder Sanierung kommunaler Gebäude: Sie können 100 Prozent der förderfähigen Kosten zinsgünstig mithilfe eines KfW-Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent finanzieren. Die Laufzeit des Kredits kann frei gewählt werden und bis zu 30 Jahre betragen, wobei der Zinssatz für zehn Jahre festgeschrieben ist. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Rückzahlung in vierteljährlichen Raten. Ihr Zusatzplus: Wenn Kommunen mit ihrer Sanierung den Effizienzhaus/-gebäude-Standard nachweisen, erlässt ihnen das BMWK einen erheblichen Teil des Kreditbetrages. Wie hoch dieser „Tilgungszuschuss“ ausfällt, ergibt sich daraus, welche Maßnahmen Sie durchführen und welche Effizienzhaus/-gebäude-Stufe Sie erreichen. Alternativ können Sie für Ihr Sanierungsvorhaben auch einen direkten Investitionszuschuss beantragen.
Bitte beachten Sie: Es werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie deren Einbau und Anschluss sind nicht mehr förderfähig.
Der erste Schritt zur Förderung: eine gute Beratung
Energieberatungen für Sanierungs- und Neubauvorhaben werden über die Richtlinie „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ vom Bund über Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert.
Für das Beantragen eines KfW-Kredits Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen, Kredit (264) benötigen Kommunen die Bestätigung einer oder eines qualifizierten Sachverständigen. – Lassen Sie sich deshalb von Anfang an von einer zugelassenen Energieeffizienz-Expertin oder einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten unterstützen.
Wichtig: Vor Beginn der geplanten Maßnahme müssen Sie den Antrag direkt bei der KfW stellen. Hier geht’s zum Antrag.
Sanierung Nichtwohngebäude |
---|
Effizienzgebäude-Stufe | Fördersatz | Fördersatz mit EE- oder NH-Klasse | Maximaler Investitions- / Tilgungszuschuss |
---|
Effizienzgebäude 40 | 45 % | 50 % | max. 1.000 Euro pro m², insg. max. 15 Mio. Euro |
---|
Effizienzgebäude 55 | 40 % | 45 % | max. 900 Euro pro m², insg. max. 13,5 Mio. Euro |
---|
Effizienzgebäude 70 | 35 % | 40 % | max. 800 Euro pro m², insg. max. 12 Mio. Euro |
---|
Effizienzgebäude 100 | 27,5 % | 32,5 % | max. 650 Euro pro m², insg. max. 9,75 Mio. Euro |
---|
Effizienzgebäude Denkmal | 25 % | 30 % | max. 600 Euro pro m², insg. max. 9 Mio. Euro |
---|
Einzelmaßnahmen | 20 – 50 % des Zusagebetrages | | max. 200 Euro pro m², insg. max. 3 Mio. Euro |
---|
Neubau Nichtwohngebäude |
---|
Effizienzgebäude-Stufe | Fördersatz | | Maximaler Tilgungszuschuss |
---|
Effizienzgebäude 40 NH | 12,5 % | | max. 3,75 Mio. Euro |
---|
Sanierung Wohngebäude |
---|
Effizienzhaus-Stufe | Fördersatz Investitions- / Tilgungszuschuss | Max. Zuschussbetrag | Höchstgrenze der förderfähigen Kosten |
---|
Effizienzhaus 40 | 45 % | 54.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 40 EE-Klasse | 50 % | 75.000 Euro | 150.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 55 | 40 % | 48.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 55 EE-Klasse | 45 % | 67.500 Euro | 150.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 70 | 35 % | 42.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 70 EE-Klasse | 40 % | 60.000 Euro | 150.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 85 | 30 % | 36.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 85 EE-Klasse | 35 % | 52.500 Euro | 150.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 100 | 27,5 % | 33.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus 100 EE-Klasse | 32,5 % | 48.750 Euro | 150.000 Euro |
---|
Effizienzhaus Denkmal | 25 % | 30.000 Euro | 120.000 Euro |
---|
Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse | 30 % | 45.000 Euro | 150.000 Euro |
---|
Einzelmaßnahmen | 20 - 50 % | | 1.000 Euro pro m² NGF, max. 15 Mio. Euro |
---|
Neubau Wohngebäude |
---|
Effizienzhaus-Stufe | Fördersatz Investitions- / Tilgungszuschuss | Max. Zuschussbetrag | Höchstgrenze der förderfähigen Kosten |
---|
Effizienzhaus 40 NH | 12,5 % | 18.750 Euro | 150.000 Euro |
---|