Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Kommunen
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Artikel: Was wird gefördert?
Energieberatung
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss
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Derzeit gehen etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich auf das Konto von Gemeinden und Landkreisen sowie von gemeinnützigen Organisationen. Das Heben von Einsparpotentialen ist ein wesentlicher Grund weshalb das BMWK Energieberatungen in Kommunen (Städten und Gemeinden), gemeinnützigen Organisationen und weiteren Einrichtungen mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unterstützt.
Die rund 12.000 Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige Organisationen der Bundesrepublik können durch energetisches Bauen und Modernisieren den hohen Energieverbrauch ihrer Gebäude reduzieren, Energiekosten senken und einen wichtigen Beitrag für die Energiewende vor Ort und ein stabiles Klima leisten. So werden sie ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht.
Um Sie als Kommune, kommunalen Zweckverband, kommunales Unternehmen, gemeinnützige Organisation, soziale und gesundheitliche Einrichtung oder Kultureinrichtung dabei zu unterstützen, fördert das BMWK Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Dabei haben Sie die Wahl zwischen:
Die Energieberatung muss eine qualifizierte Expertin bzw. ein qualifizierter Experte durchführen. Eine geeignete förderfähige Energieberatung in Ihrer Nähe und für jedes geförderte Beratungsmodul finden Sie hier.
Auch die Umsetzung Ihrer Effizienzmaßnahmen wird durch das BMWK im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Kommunen, Kredit (264)“ und der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Nichtwohngebäude, Kredit (263)“ gefördert.
Alle Details zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ finden hier.
Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mehr (PDF, 459 KB)