Gebäude in Kommunen

Nachhaltige Gemeinden Energieberatung für Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Einleitung

Derzeit gehen etwa zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich auf das Konto von Gemeinden und Landkreisen sowie von gemeinnützigen Organisationen. Das Heben von Einsparpotentialen ist ein wesentlicher Grund weshalb das BMWK Energieberatungen in Kommunen (Städten und Gemeinden), gemeinnützigen Organisationen und weiteren Einrichtungen mit dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ unterstützt.

Die rund 12.000 Kommunen und Landkreise sowie gemeinnützige Organisationen der Bundesrepublik können durch energetisches Bauen und Modernisieren den hohen Energieverbrauch ihrer Gebäude reduzieren, Energiekosten senken und einen wichtigen Beitrag für die Energiewende vor Ort und ein stabiles Klima leisten. So werden sie ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht.

Um Sie als Kommune, kommunalen Zweckverband, kommunales Unternehmen, gemeinnützige Organisation, soziale und gesundheitliche Einrichtung oder Kultureinrichtung dabei zu unterstützen, fördert das BMWK Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Dabei haben Sie die Wahl zwischen:

  • einen Sanierungsfahrplan gemäß DIN V 18599, der aufzeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder
  • eine Beratung im Hinblick auf eine umfassende Sanierung zu einem förderfähigen energiesparenden „Effizienzgebäude“ oder
  • eine Beratung für den Neubau von Nichtwohngebäuden nach der förderfähigen BEG-Effizienzgebäude-Stufe „Effizienzgebäude 40“. Bei der Energieberatung für Neubauten geht es vor allem darum, die EU-Standards für Niedrigenergiegebäude in den Kommunen einzuhalten. Dies dient auch der Vorbildwirkung des öffentlichen Sektors oder
  • ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247, also eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse zu untersuchen, Ergebnisse der Analyse des IST-Zustandes darzustellen und Potentiale für Energieeffizienzverbesserungen daraus zu identifizieren und über die durchgeführten Analysen und Ergebnisse in einem Energieauditbericht zu berichten oder
  • eine Contracting-Orientierungsberatung, welche prüft, ob die Planung und Realisierung von Effizienzsteigerungen durch einen spezialisierten Dienstleister (sog.Contractor“) eine attraktive Option darstellt. Die Maßnahmen und Dienstleistungen des Contractors werden durch einen Anteil an den erzielten Energieeinsparungen refinanziert. Dadurch sind im Vergleich zur Eigendurchführung in der Regel erheblich weniger Personal- und Investitionsmittel erforderlich.

Egal für welche Beratung Sie sich entscheiden:

Die Energieberatung muss eine qualifizierte Expertin bzw. ein qualifizierter Experte durchführen. Eine geeignete förderfähige Energieberatung in Ihrer Nähe und für jedes geförderte Beratungsmodul finden Sie hier.

Die Unterstützung endet nicht mit der Beratung:

Auch die Umsetzung Ihrer Effizienzmaßnahmen wird durch das BMWK im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude -Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Kommunen, Kredit (264)“ und der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Nichtwohngebäude, Kredit (263)“ gefördert.

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  • Alle Details zur „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ finden hier.

Gesetze und Verordnungen

  • Richtlinie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mehr (PDF, 459 KB)

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