Im Eigenheim

Bundesförderung Serielles Sanieren

Einleitung

Mit demProgramm „Förderung der Seriellen Sanierung“ schafft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) insbesondere für Unternehmen einen Anreiz, in serielle energetische Sanierungen zu investieren. Das modular aufgebaute Förderprogramm unterstützt die Herstellung, Entwicklung und Erprobung neuartiger Verfahren und Komponenten zur seriellen Sanierung sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt.

Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die „Bundesförderung Serielles Sanieren“ fördert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der seriellen Sanierung und setzt dadurch neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich.

Das Förderprogramm ist in drei Module unterteilt:

Modul I: Durchführbarkeitsstudien

Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte

Modul III: Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Weitere Informationen und mehr zur Antragstellung

Modul I: Durchführbarkeitsstudien

Gefördert werden Studien, welche die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer seriellen Sanierung für geplante Pilotprojekte untersuchen. Daneben können zur Vorbereitung der in Modul II förderfähigen Entwicklungsvorhaben Studien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand bestimmt wird. Die Höhe der Förderquote hängt dabei von dem Antragstellenden ab – Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 60 Prozent der förderfähigen Kosten, alle sonstigen Antragsberechtigten 50 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen 150.000 Euro. Für KMU kann somit ein maximaler Förderbetrag von 90.000 Euro gewährt werden.

Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte

Ein Pilotprojekt der seriellen Sanierung ist eine individuelle, auf eine Liegenschaft bezogene Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahme, die mindestens alle nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Lösungen sind so zu konzipieren, dass damit gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens ein Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 Standard erreicht wird oder mindestens die technischen Mindestanforderungen der BEG für die entsprechenden Einzelmaßnahmen erfüllt werden;
  • Nutzung von vorgefertigten Dach- und/oder Fassadenelementen aus industrieller Vorfertigung;
  • Nutzung von vormontierten Gebäudetechnikmodulen aus industrieller Fertigung, die als sogenannte „Plug-and-Play“-Lösungen einfach in den Gesamtprozess integriert werden können;
  • Konzept für minimalinvasiven Bauablauf (z. B. Realisierung ohne temporären Auszug der Bewohnenden, bzw. im laufenden Betrieb);
  • Konzept zur Energieversorgung und Optimierung des Heizungsverteilsystems der sanierten Gebäude, auch unter Einbindung der selbst erzeugten erneuerbaren Energie (Wärme und/oder Strom, inklusive Speichermöglichkeiten), inklusive Nutzung von vorhandenen Energie-/Wärmeversorgungspotentialen, auch von Quartiers- und/oder Wärmenetzinfrastrukturen sowie von Lüftungskonzepten;
  • Nutzung von Dach- und/oder Fassadenflächen für Eigenwärme- und/oder Eigenstromversorgung (Solar- und/oder Photovoltaik (PV)-Module) des Gebäudes oder Quartiers;
  • Ausstattung der sanierten Gebäude mit digitaler und vernetzter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), die eine Optimierung der Betriebsphase und ein Energie-Monitoring erlaubt (inklusive Monitoring-Konzept).

In Modul II werden gefördert:

  • die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder auch die Optimierung von Abläufen sowie Geschäftsmodellen auf Seiten der Herstellenden, Verarbeitenden und Nutzenden,
  • die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren Erprobung am Gebäude, sofern hierdurch weiterer Erkenntnisgewinn für die Entwicklung der Komponenten der seriellen Sanierung erwartet wird.

Die zu entwickelnden Lösungen sollen serientauglich und leicht anzupassen sein. Das bedeutet, dass sich die entwickelten Komponenten und Verfahren zukünftig auf andere Sanierungsmaßnahmen übertragen lassen und so zu einer marktgetriebenen Kostendegression beitragen können.

Förderfähig sind Kosten, welche einen direkten Vorhabenbezug aufweisen und zwingend für die Entwicklung der Komponenten der seriellen Sanierung erforderlich sind. Dazu zählen Kosten für Personal, Instrumente und Ausrüstung, Gebäude, Auftragsforschung und Beratung sowie sonstige Betriebskosten.

Die Grundförderung für die Forschung und Entwicklung serieller Sanierungskomponenten beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 35 Prozent bei KMU-Antragstellenden. Eine Erhöhung um einen Bonus von 15 Prozentpunkten ist möglich, wenn die Ergebnisse des Projektes veröffentlicht und verbreitet werden oder das Vorhaben eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (von denen mindestens eines KMU ist) oder Forschungseinrichtungen beinhaltet. Beachten Sie dazu das Merkblatt zum Modul II.

Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer als Tragende der Investitionsmaßnahme (keine Privatpersonen) können Fördermittel für die erprobende Anwendung von Komponenten der seriellen Sanierung in Pilotprojekten erhalten.

Der Fördersatz für die Erprobung serieller Sanierungskomponenten unterscheidet sich je nach Anwendungsfall. Für Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien gilt ein Fördersatz von 45 Prozent bzw. 55 Prozent für KMU. Für den Einsatz von Komponenten zur Steigerung der Energieeffizienz beträgt die Förderung 30 Prozent bzw. 40 Prozent für KMU der förderfähigen Kosten.

Unabhängig von der Anwendung sind die förderfähigen Kosten im Modul II auf maximal 5 Millionen Euro begrenzt.

Der Nachweis der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit durch eine vorherige Durchführbarkeitsstudie oder eine alternative Nachweismethode ist Voraussetzung für eine Förderung in Modul II.

Modul III: Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

In Modul III wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik gefördert, welche als Komponenten die Kriterien der seriellen Sanierung erfüllen. Antragsberechtigt sind KMU. Unter den Aufbau von Produktionskapazitäten fallen die Errichtung einer neuen Betriebs-/Produktionsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte oder die Anpassung einer Betriebsstätte an neue Produkte.

Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen 20 Prozent der förderfähigen Kosten mit einem maximalen Förderbetrag von 2 Millionen Euro. Mittlere Unternehmen können eine Förderung von 10 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen und erhalten einen maximalen Förderbetrag von 1 Million Euro.

Symbolicon für eine Megafon

Infokasten

Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)

Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

FEHLER BEIM EINBETTEN: org.xml.sax.SAXParseException; lineNumber: 40; columnNumber: 3; The element type "cmsignore" must be terminated by the matching end-tag "</cmsignore>".

Antragstellung

Die „Bundesförderung Serielles Sanieren“ wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Die Antragsstellung erfolgt, noch vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags über ein Online-Formular für Modul I, für Modul II und für Modul III.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.

Weiterführende Informationen

  • Förderprogramm BEG NWG

    Weitere Informationen zur Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren für Unternehmen finden Sie hier und auf der Website der KfW.

  • Förderprogramm BEG EM

    Sie wollen Ihre Wärme und Kälte umweltfreundlicher erzeugen? Wenn Sie auf erneuerbare Energien umrüsten, können Sie diese mit Hilfe der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) finanzieren.

  • Serielle Sanierung in der Praxis

    Die Deutsche Energie-Agentur unterstützt und begleitet die Entwicklung serieller Sanierungslösungen.

Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr