Prozesse / Anlagentechnik

Treibhausgas-Emissionen reduzieren mit einem individuellen Maßnahmenbündel Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Einleitung

Sie wollen die Treibhausgas-Emissionen in Ihrem Unternehmen reduzieren? Und dabei den Energie- und Ressourcenverbrauch im Unternehmen optimieren und haben dazu ganz unterschiedliche Ideen? Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ werden Investitionen unterstützt, die zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen beitragen, beispielsweise durch die Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz oder den Wechsel zu Erneuerbaren Energien oder grünem Wasserstoff.

Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ werden technologie-offen Investitionen unterstützt, die zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes in Unternehmen beitragen. Gefördert werden Investitionen in die Energie- und Ressourceneffizienz, Abwärmenutzung und die Umstellung auf Erneuerbare Energie, grünen Wasserstoff oder Strom zur Prozesswärmebereitstellung. Sie können in diesem Fördermodul verschiedenste Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen kombinieren. Wichtig ist, dass der Treibhausgas-Ausstoß sinkt – und das stellen Sie in einem Einsparkonzept dar. Hierfür werden Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler, Contractoren (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) und kommunale Betriebe angeboten. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.

Welche Maßnahmen für Unternehmen werden gefördert?

Förderung gibt es insbesondere für:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen;
  • Elektrifizierungen von Prozessen;
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung;
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess;
  • Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein Erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird;
  • Maßnahmen zur Nutzung von Erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von Erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.

Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts und die Begleitung des Fördervorhabens der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen und Energieberater. Näheres regelt die Anlage „Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ zum Merkblatt der EEW.

Wie viel Geld gibt es im Rahmen der Förderung?

Die förderfähigen Kosten Ihrer Investitionen werden in 3 Stufen unterstützt.

Stufe 1 (Basisförderung) sieht eine Förderung von 10% für mittlere Unternehmen und 15% für kleine Unternehmen vor. Große Unternehmen sind für die Basisförderung nicht antragsberechtigt. Die Basisförderung kann nur für Investitionen in Technologien, die in der Anlage „Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ zum Merkblatt gelistet sind, gewährt werden. Zudem muss mit der Investition eine Endenergieeinsparung von mindestens 15% erzielt werden.

Stufe 2 (Premiumförderung) sieht eine Förderung von 10% für große Unternehmen, 15% für mittlere Unternehmen und 20% für kleine Unternehmen vor. Voraussetzung ist eine THG-Einsparung von mindestens 30%.
Alternativ zur Förderung der gesamten Investitionskosten können in der Premiumförderung auch die Investitionsmehrkosten, die durch die Treibhausgas-Reduktion entstehen, gefördert werden. In diesem Fall beträgt die Förderquote 25% für große Unternehmen, 35% für mittlere Unternehmen und 45% für kleine Unternehmen.
Maßnahmen, die über die Basisförderung gefördert werden können, können nicht über die Premiumförderung gefördert werden.

Stufe 3 der Förderung sieht einen Dekarbonisierungsbonus für Investitionen in die Elektrifizierung mit Erneuerbaren Energien, die außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff vor. Der Dekarbonisierungsbonuis beträgt zusätzlich zur Premiumförderung 5 Prozentpunkte bei der Förderung der gesamten Investitionskosten und 10 Prozentpunkte bei Förderung der Investitionsmehrkosten.

Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 20 Mio. Euro.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Publikationen zum Thema

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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