Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Lüftung, Abwärme
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
Sie wollen den Energie- und Ressourcenverbrauch im Unternehmen optimieren und haben dazu ganz unterschiedliche Ideen? Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ unterstützt das BMWK die Investitionen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.
Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ unterstützt das BMWK Investitionen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Sie können in diesem Fördermodul verschiedenste Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen kombinieren. Wichtig ist, dass der Energie- oder Ressourcenverbrauch sinkt – und das stellen Sie in einem Einsparkonzept dar. Das BMWK bietet diese Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler, Contractoren und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsverbilligten Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Die Förderung kann auch die unter Modul 1 (Querschnittstechnologien) und Modul 3 (MSR-Technik und Energiemanagementsoftware) genannten Optimierungsmaßnahmen umfassen. Förderung gibt es insbesondere für:
Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts auf Grundlage der nachfolgenden Voraussetzungen und die Begleitung des Förderverfahrens der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen und Energieberater. Hierfür ist unter Umständen eine Förderung über die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ möglich. Näheres regelt die Anlage „Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ zum Merkblatt der EEW.
Näheres regelt das Merkblatt „Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Anlagen und Prozessen“.
Das BMWK fördert Ihre Investitionen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung von bis zu 40 Prozent (maximal 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2). Die Abwärmeerschließung zur außerbetrieblichen Nutzung wird mit bis zu 40 Prozent (KMU: 50 Prozent) der förderfähigen Kosten gefördert. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben beträgt 15 Mio. €.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
Holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen: hier finden Sie eine unabhängige Energieberaterin bzw. einen unabhängigen Energieberater z.B. über die Bundesförderung für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” (EBN) mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent.
Beraten lassen
Die Beraterin bzw. der Berater kommt in Ihr Unternehmen und nimmt Ihre Energiebilanz genau unter die Lupe.
Konzept erhalten
Sie erhalten Vorschläge für energieeffiziente Maßnahmen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Weniger zahlen
Kleine und mittlere Unternehmen können im Vorfeld eine Gesamtbetrachtung des Unternehmens durch eine Energieberaterin bzw. einen Energieberater vornehmen lassen – bis zu 80 % der Beratungskosten werden erstattet über die vom BMWK geförderte „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.
Bundesförderung für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)”