Prozesse / Anlagentechnik

Energie und Ressourcen sparen mit einem individuellen Maßnahmenbündel Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Einleitung

Sie wollen den Energie- und Ressourcenverbrauch im Unternehmen optimieren und haben dazu ganz unterschiedliche Ideen? Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ unterstützt das BMWK die Investitionen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

Mit dem Fördermodul „Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ unterstützt das BMWK Investitionen, die die Energie- und Ressourceneffizienz erhöhen beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Sie können in diesem Fördermodul verschiedenste Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen kombinieren. Wichtig ist, dass der Energie- oder Ressourcenverbrauch sinkt – und das stellen Sie in einem Einsparkonzept dar. Das BMWK bietet diese Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler, Contractoren (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.

Welche Maßnahmen für Unternehmen werden gefördert?

Die Förderung kann auch die unter Modul 1 (Querschnittstechnologien), Modul 2 (erneuerbare Prozesswärme), Modul 3 (MSR-Technik und Energiemanagementsoftware) und Modul 6 (Elektrifizierung in kleinen Unternehmen) genannten Maßnahmen umfassen. Förderung gibt es insbesondere für:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz effizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht, wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC))
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden

  • Maßnahmen zur energie- und ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen

  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird

  • die Elektrifizierung von Prozessen

Förderfähig sind darüber hinaus Kosten für die Erstellung des Einsparkonzeptsund die Begleitung des Fördervorhabens der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberaterinnen und Energieberater. Hierfür ist unter Umständen eine Förderung über die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ möglich. Näheres regelt die Anlage „Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ zum Merkblatt der EEW.

Näheres regelt das Merkblatt „Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Anlagen und Prozessen“.

Wie viel Geld gibt es im Rahmen der Förderung?

Das BMWK unterstützt die förderfähigen Kosten Ihrer Investitionen mit bis zu 30 Prozent für große Unternehmen (maximal 500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2), bis zu 40 Prozent für mittlere Unternehmen (maximal 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2) und bis zu 50 Prozent für kleine Unternehmen (maximal 1.200 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO2). Die Abwärmeerschließung zur außerbetrieblichen Nutzung wird zusätzlich mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 15 Mio. Euro.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Publikationen zum Thema

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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