Prüfung eines Sanierungsfahrplan für einen Altbau

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Mit der Energieberatung kommt eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater zu Ihnen nach Hause, um den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes zu analysieren. Dabei werden z. B. Heizsystem, Dach, Fenster, Kellerdecke sowie Außenwände und Fassade angeschaut. Bewertet werden alle relevanten Faktoren für den Energiebedarf. Die Energieberaterin oder der Energieberater spricht mit Ihnen über Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und finanziellen Möglichkeiten zum Sanierungsvorhaben. Hierbei kommen auch Themen wie Behaglichkeit und Komfort nicht zu kurz. Aufbauend auf diesem Gespräch und den Ergebnissen der energetischen Gebäudeanalyse folgt die Erstellung des Energieberatungsberichts in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Mit dem iSFP erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmöglichkeiten und wie die Maßnahmen aufeinander aufbauen und bei der energieeffizienten Sanierung optimal ineinandergreifen können.

Der iSFP versteht sich als eine Empfehlung, wie die energetische optimale Lösung für Ihr Haus (nach dem „Best-möglich-Prinzip“) erreicht werden kann, ob schrittweise oder mit einer Sanierung in einem Zug. Eine qualifizierte Energieberaterin oder ein qualifizierter Energieberater wird sich die Zeit nehmen, Ihnen die Ergebnisse der Beratung anhand und mithilfe des iSFP ausführlich zu erläutern.

Mit individuellem Sanierungsfahrplan zum energieeffizienten Wohngebäude

Im Rahmen einer Energieberatung erfolgen die folgenden Schritte:

Schritt 1: Eine passende Energieberaterin oder einen passenden Energieberater, die bzw. der für das Förderprogramms EBW zugelassen ist, finden Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Schritt 2: Mit der Beauftragung nimmt die Energieberaterin oder der Energieberater die Gebäudedaten vor Ort auf und Sie können gemeinsam Ihre Wünsche, Vorstellungen und finanzielle Situation besprechen.

Schritt 3: Als nächstes wird die energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes erstellt.

Schritt 4: Die Sanierungsvorschläge werden entwickelt und der iSFP wird ausgearbeitet.

Schritt 5: Anschließend erhalten Sie den iSFP und er wird Ihnen erläutert.

Im Anschluss können Sie mit der Umsetzung der empfohlenen Effizienzmaßnahmen beginnen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bis zu 80 Prozent der Kosten einer Energieberatung, in deren Rahmen der iSFP erstellt wird (maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten). Wohneigentümergemeinschaften können zudem für die Erläuterung des Berichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal 500 Euro beantragen.

Wird im Anschluss eine förderfähige Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

Zur Energiewende berufen

Fachleute helfen, Alt- und Neubauten energieeffizient zu gestalten und fit für die Nutzung Erneuerbarer Energien zu machen. Im folgenden Video gibt es Tipps und Hinweise von der Gebäudenergieberaterin Jennifer Kreibich. Sie erklärt, wie ihr Beruf die Energiewende unterstützt. Weitere Videos mit Expertinnen und Experten gibt es hier.

Zur Energiewende berufen: Umfassend informiert mit der Energieberaterin