Als Fachunternehmen im Sinne der BEG-Förderung gelten:
Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind (siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 3.j).
Für in Deutschland ansässige Unternehmen gilt: Das Fachunternehmen muss über eine Eintragung in der Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen und diese über die Nummer der Handwerkskarte nachweisen.
Für im europäischen Ausland ansässige Unternehmen gilt: Das Fachunternehmen muss über einen gleichwertigen Qualitätsnachweis wie die Eintragung in der deutschen Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen.
Falls mehrere Fachunternehmen eingebunden sind, müssen diese sich bzgl. der technischen Projektbeschreibung bei Antragstellung (TPB) und der technischen Nachweisführung im Verwendungsnachweis (TPN) abstimmen.
Aufgaben der Fachunternehmen
Fachunternehmen können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Heizungsoptimierung (außer bei Inanspruchnahme des iSFP-Bonus) begleiten und folgende Bestätigungen erstellen und einreichen (siehe Förderrichtlinie BEG EM Nummer 9.3):
- Technische Projektbeschreibung (TPB)
- Technische Projektnachweis (TPN)
Registrierung der Fachunternehmen für Zugang zu den Online-Prozessen des BAFA
Eine einheitliche Registrierung für Fachunternehmen erfolgt zentral bei der dena. Für die Erstellung oben genannter Bestätigungen müssen sich die Mitarbeitenden des Fachunternehmens unter https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de/ registrieren.
Der Registrierungsprozess erfordert nur wenige Minuten, die Freischaltung erfolgt direkt und automatisiert. Mit den Registrierungsdaten erhalten die Mitarbeitenden einen Zugang zu den Online-Prozessen der Durchführer.
Eine Registrierung als Fachunternehmen können alle Gewerke vornehmen, die in Deutschland laut Handwerksordnung dazu berechtigt sind, förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Es erfolgt keine Einschränkung auf bestimmte Gewerke.
Es können mehrere qualifizierte Personen des gleichen Fachunternehmens, also unter Angabe der gleichen Betriebsnummer, registriert sein. Für jede Registrierung wird eine individuelle Mailadresse benötigt.
Erstellung der technischen Nachweise
Der Prozess sieht vor, dass Antragstellende im Antrag keine technischen Daten angeben können oder müssen. Die Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten übernehmen diese Aufgabe. Das reduziert Übermittlungsfehler und sichert die Qualität. Zusätzlich beschleunigt die technische und automatische Plausibilisierung der Projektdaten die Bearbeitung beim BAFA.
Fachunternehmen oder alternativ Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten müssen vor der Antragstellung durch den Antragstellenden/ Bevollmächtigten eine Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die TPB erfasst alle relevanten Projektangaben und ermöglicht eine vertiefte technische Plausibilitätsprüfung vor Antragstellung. Nach Erstellung der TPB erhält das Fachunternehmen eine Eingangsbestätigung und eine TPB-ID. Diese ID ist zwei Monate lang gültig und muss dem Antragsstellenden übergeben werden.
Bitte beachten: Die Erstellung einer TPB stellt keinen gültigen Förderantrag dar.
Nach Umsetzung der Maßnahme muss das Fachunternehmen einen Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Nach Erstellung der TPN erhält das Fachunternehmen eine Eingangsbestätigung und eine TPN-ID. Diese ID ist zwei Monate lang gültig und muss dem Antragsstellenden übergeben werden.
Anmerkung für Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten (EEE)
Auch Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten (EEE) können die Maßnahme begleiten und bestätigen. Sie müssen sich dazu nicht zusätzlich registrieren.