Die WEG stellt einen gemeinsamen Antrag durch einen Verwalter (Basisantrag). Dabei können durch den Verwalter folgende Komponenten beantragt werden:
- Grundförderung von 30 %
- Effizienz-Bonus von 5 % (für effiziente Wärmepumpen)
- Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 € (für Biomasseheizungen)
Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, die ihre Wohneinheit selbst bewohnen, können zudem für diese Wohneinheit einen separaten Antrag (Zusatzantrag) für folgende Komponenten stellen:
- Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 %
- Einkommens-Bonus in Höhe von 30 %
Hier gilt eine Obergrenze des Fördersatzes von 70 %, wobei die Förderung der WEG und der selbstnutzenden Eigentümerin bzw. des selbstnutzenden Eigentümers kumuliert wird.
Um die individuellen Zuschussbeträge zu ermitteln, ist es nicht notwendig, für die einzelnen Eigentümerinnen Teilrechnungen zu erstellen. Anhand der vom Verwalter eingereichten Gesamtrechnung(en) für die Maßnahme(n) im Ganzen, und anhand der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude sowie des Miteigentumsanteils der Eigentumsanteile (soweit bei der Antragstellung abgefragt) werden für alle Eigentümerinnen bzw. Eigentümer die im jeweiligen Fall anzulegenden förderfähigen Ausgaben ermittelt.
Im Zusatzantrag wird der Zuschussbetrag anhand der anteiligen förderfähigen Ausgaben für die selbstgenutzte Wohneinheit und der beantragten Zuschusskomponenten (Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus) berechnet. Die anteiligen förderfähigen Ausgaben werden innerhalb der Antragstellung automatisch ermittelt. Dafür werden die berücksichtigten förderfähigen Gesamtausgaben aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrages und der Miteigentumsanteil an der WEG herangezogen. Als anteilige förderfähige Ausgaben kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende (selbstgenutzte) Wohneinheit berücksichtigt werden. Hierfür wird der Förderhöchstbetrag für das Gesamtgebäude zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten aufgeteilt.
Bei einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten beträgt der Förderhöchstbetrag für das Gebäude 90.000 Euro (siehe Berechnungsbeispiel).
Bestehen bspw. 5 Reihenhäuser mit jeweils eigener Hausnummer nebeneinander, wird jedes Reihenhaus als eigenes Gebäude betrachtet. Der Förderhöchstbetrag wird für jedes Reihenhaus einzeln berechnet. Bei einem Reihenhaus mit einer Wohneinheit beträgt der Förderhöchstbetrag 30.000 Euro. Bei einem Reihenhaus mit zwei Wohneinheiten 45.000 Euro.
Besteht eine WEG aus mehreren Gebäuden (bspw. 2 Mehrfamilienhäuser mit jeweils 5 Wohneinheiten und 2 Einfamilienhäuser), dann wird auch hier für jedes der 4 Gebäude ein eigener Förderhöchstbetrag gewährt.
Für einen Zusatzantrag beim BAFA (für Errichtung/Umbau/Erweiterung von Gebäudenetzen) finden Sie weitere Informationen in der FAQ 2.5.
Weitere Erläuterungen und Anforderungen zum Einkommens-Bonus und Klimageschwindigkeits-Bonus finden Sie in den FAQ 3.6, 3.8 sowie 3.9.
Beispiel Basisantrag:
WEG mit 5 Wohneinheiten;
Förderhöchstbetrag für das Gebäude: 90.000 Euro
Effizienz-Bonus: 5 %
Geplante Ausgaben gemäß Angebot: 100.000 EUR
Die geplanten Ausgaben sind höher als die maximal förderfähigen Ausgaben. Daher werden 90.000 Euro berücksichtigt.
- 35 % (Grundförderung 30 % + Effizienz-Bonus 5 %) auf 90.000 Euro = 31.500 Euro
- Zuschussbetrag = 31.500 Euro
Beispiel Zusatzanträge:
In der oben genannten WEG gibt es zwei selbstnutzende Eigentümer (Eigentümer A in Wohneinheit A und Eigentümer B in Wohneinheit B)
Eigentümer A = 25 % Miteigentumsanteile;
Klimageschwindigkeits-Bonus: ja (20 %);
Einkommens-Bonus: nein
Berechnung der anteiligen Ausgaben: 90.000 Euro (gemäß
Basisantrag) * 25 % Miteigentumsanteil = 22.500Euro
Förderhöchstbetrag für das Gebäude = 90.000 EUR
Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit = 90.000 Euro / 5 Wohneinheiten = 18.000 EUR
Die anteiligen Ausgaben gemäß des Miteigentumsanteils sind höher als der Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit. Daher werden 18.000 EUR berücksichtigt.
- 20 % auf 18.000 EUR = 3.600 EUR (Zuschussbetrag für Zusatzantrag A)
Eigentümer B = 10 % Miteigentumsanteile;
Klimageschwindigkeits-Bonus: ja (20 %);
Einkommens-Bonus: ja (30 %)
Berechnung der anteiligen Ausgaben: 90.000 Euro (gemäß
Basisantrag) * 10 % Miteigentumsanteil = 9.000 Euro
Förderhöchstbetrag für das Gebäude = 90.000 EUR
Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit = 90.000 Euro / 5 Wohneinheiten = 18.000 EUR
Die anteiligen Ausgaben gemäß des Miteigentumsanteils sind geringer als der Förderhöchstbetrag für eine Wohneinheit. Daher werden 9.000 Euro berücksichtigt.
- 35 % auf 9.000 EUR = 3.150 EUR (Zuschussbetrag für Zusatzantrag B)
(Die Obergrenze für die Förderung beträgt insgesamt 70 %. 35 % wurden schon im Basisantrag gewährt, daher sind im Zusatzantrag maximal 35 % Förderung möglich.)