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FAQ-Suche
Was sind die Konditionen der Neubauförderung des BMWSB?
Informationen zum Programm Klimafreundlicher Neubau (KfN) können differenziert nach Vorhaben und Antragstellenden unterKlimafreundlicher Neubau – WohngebäudeKlimafreundlicher Neubau – NichtwohngebäudeKlimafreundlicher Neubau – Kommunenabgerufen werden.
1.4 Können Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, gefördert werden?
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden in den Richtlinien BEG WG, BEG NWG unter Nummer 8.4.3 sowie in BEG EM unter Nummer 8.3 benannt. Bis zur jeweiligen Höchstgrenze kann eine Förderquote von 50 % in Anspruch genommen werden. Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, sind auch als Umfeldmaßnahmen (mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme) förderfähig. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Umfeldmaßnahme innerhalb der jeweiligen Maßnahme beantragt werden.
2.1 Welche Unterlagen benötigt das BAFA für BEG EM Anträge?
Für die Antragstellung sollten Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Diese müssen allerdings bei Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nach Zusage der Förderung durch das BAFA nicht mehr nach oben korrigiert werden.Die Antragstellung ohne Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines -Experten (EEE) ist nur für den Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), die erneuerbaren Energien einbinden, und für Heizungsoptimierungen möglich, sofern kein iSFP-Bonus beantragt oder ein Gebäudenetz errichtet/umgebaut/erweitert wird.Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss eine/ein EEE eingebunden sein (www.energie-effizienz-experten.de).Bevor der Antrag gestellt werden kann, erstellt die/der EEE eine so genannte technische Projektbeschreibung (TPB), in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das durch die/den EEE ausgefüllt werden muss.Nach Erstellung der technischen Projektbeschreibung durch die/den EEE erhält diese/dieser eine so genannte TPB-ID. Diese TPB-ID benötigt der/die Antragstellende zur eigentlichen Antragstellung. Der (eigentliche) Antrag wird über das elektronische Antragsformular gestellt.
2.31 Wie erfolgt bei einer Heizungsoptimierung die Prüfung des Mindestalters?
Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei - und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen - nicht älter als zwanzig Jahre sind. Maßgebend für das Alter der Heizungsanlage ist dabei das Alter des Wärmeerzeugers.
1.18 Aus welchen Mitteln wird die BEG finanziert?
Die Finanzierung der BEG erfolgt über Haushaltsmittel, konkret über den Klima- und Transformationsfonds (KTF). In 2023 stehen für die BEG im KTF rund 12,5 Mrd. Euro zur Verfügung.Gleichzeitig erfolgt eine Finanzierung über EU-Mittel: Der Gesamtaufwand der Deutschen Aufbau – und Resilienzfazilität (DARP) für die Förderung von Komplettsanierungen bei Wohngebäuden innerhalb der BEG beträgt 2,5 Mrd. Euro von 2021 bis zum Jahr 2026 (in der Zuschussvariante in der systemischen Förderung). Bei Vorhaben in der Zuschussvariante in der systemischen Förderung ist deshalb in allen förderbezogenen Publikationen (z. B. Programmheften, Broschüren, Websites, Briefköpfen) sowie bei Plakatwänden, auf Messeständen, Transparenten und ähnlichem folgendes Logo aufzunehmen: © NextGenerationEU Nähere Informationen zum DARP finden Sie unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html3.5 Wie werden Teilnehmende einer Baugemeinschaft in der BEG WG und BEG NWG berücksichtigt?
Personen, die für ein gemeinsames Projekt eine Baugemeinschaft gründen, sind als Ersterwerbende antragsberechtigt. Wichtig ist, dass die Baugemeinschaft nicht Fördernehmende wird und das Bauvorhaben über die Anteilserwerbe der Baugemeinschafts-Mitglieder finanziert wird. Für diese Personen gelten die Fördervoraussetzungen gemäß 7.2 BEG WG / BEG NWG für die Förderung des Ersterwerbs. Der Antrag auf Förderung muss somit, wie bei Bauträgerfällen, vor dem Kaufvertrag, hier mittelbar des Erwerbs des GbR-Anteils der Baugemeinschaft, und spätestens 12 Monate nach Bauabnahme des Objektes gestellt werden.
2.25 Sind Umfeldmaßnahmen von Wärmepumpenanlagen, wie z. B. Sondenbohrungen und die Beseitigung der damit verbundenen Erdlöcher auch förderfähig?
Im Rahmen der BEG wird die Errichtung von Wärmepumpenanlagen gefördert. Alle erforderlichen Umfeldmaßnahmen, wie auch erforderliche Sonden-Bohrungen sind somit förderfähig.
2.15 Wer darf die Fachunternehmerbestätigung in Bezug auf die Durchführung bzw. Bestätigung von Maßnahmen im Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung“ abgeben?
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Heizungsanlage ist eine Fachunternehmererklärung als Nachweis über die Einhaltung der Förderbedingungen erforderlich, sofern nicht Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten in das Vorhaben eingebunden sind. Die Fachunternehmererklärung ist durch eine Person zu erbringen, die auf das Gewerk der zu fördernden Einzelmaßnahme spezialisiert und im Auftrag eines bauausführenden Betriebs tätig ist.Für in Deutschland ansässige Unternehmen gilt: Das Fachunternehmen muss über eine Eintragung in der Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen und diese über die Nummer der Handwerkskarte nachweisen.Für im europäischen Ausland ansässige Unternehmen gilt: Das Fachunternehmen muss über einen gleichwertigen Qualitätsnachweis wie die Eintragung in der deutschen Handwerksrolle in einem entsprechenden Gewerk verfügen.
2.36 Müssen alle Maßnahmen aus dem iSFP ausgeführt werden?
Für jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, kann der Bonus beantragt werden. Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird.
2.42 Wie erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises beim BAFA die Bestätigung zur fachgerechten Durchführung der Eigenleistung und zur korrekten Angabe der Materialkosten?
Eine formlose Bestätigung der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten oder des Fachunternehmens ist ausreichend. Nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen in Eigenleistung.

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