Sanierung

Zuschuss zur Betreuung Ihres Neubaus oder einer Sanierung: Volle Unterstützung zum halben Preis Baubegleitung für Wohngebäude

Einleitung

Unabhängig und kompetent: Wenn Sie diese Förderung nutzen, können Sie sich beim energieeffizienten Neubau oder der energetischen Sanierung Ihres Hauses über Unterstützung von einem Energieberater oder einer Energieberaterin freuen – und zwar zum halben Preis.

Hinweis: Diese Seite wird gerade überarbeitet. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Ob energetische Sanierung Ihres Hauses oder Neubauprojekt, ob einzelne Modernisierungsmaßnahme oder Rundumerneuerung: Das BMWK bietet Ihnen mit der Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss zur fachgerechten Betreuung Ihrer Sanierung durch einen Energieeffizienz-Experten oder eine Energieeffizienz-Expertin. Übernommen werden 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung, maximal 5.000 Euro pro Vorhaben bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bei Mehrfamilienhäusern, mit drei oder mehr Wohneinheiten, 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid oder Zusage.

Sie haben zudem die Wahl, ob sie einen Zuschuss beim BAFA im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme an einem Bestandsgebäude oder einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen. Bei der KfW beantragen Sie auch die Zuschüsse für energetische Komplettsanierungen und die damit zusammenhängende Baubegleitung.

Baubegleitung: Schritt eins zum energetisch sanierten Haus

Der Energieberater bzw. die Beraterin betreut alle Maßnahmen vom Start der Umsetzung bis zum Abschluss Ihres Projekts. Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:

  • Detailplanung der energetischen Sanierung bzw. des Neubaus des Hauses
  • Unterstützung bei der Suche nach Handwerks- bzw. Baufirmen
  • Kontrolle der Bauausführung
  • Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung bzw. Ihres energieeffizienten Neubaus

Kurzum: Der Energieberater bzw. die Beraterin hilft Ihnen, durch die Betreuung von Sanierung und Bau, Mängel und böse Überraschungen zu vermeiden.

Wer kann die Förderung der Baubegleitung bei Sanierung und Neubau beantragen?

Die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude können Sie als Eigentümerin/Eigentümer oder Mieterin/Mieter (mit Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers) einer Wohnimmobilie beantragen. Aber nur im Zusammenhang mit einer der folgenden BEG-Förderungen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme, BAFA Zuschuss oder KfW-Kredit (261, 262, 263, 264)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), KfW-Kredit (261, 262, 264) und KfW-Zuschuss (461, 464)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG WG), KfW-Kredit (263, 264) und KfW-Zuschuss (463, 464)

Gut zu wissen: Die Förderung für die Baubegleitung lässt sich mit der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" vor einer energetischen Sanierung kombinieren.

Wichtig: Den Antrag auf die Förderung müssen Sie vor Beginn der Sanierung oder des Neubaus einreichen. Die Auszahlung erfolgt dann nach Abschluss des Vorhabens.

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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