Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.
Per Zuschuss zu den Investitionskosten gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Sanierung, zum Beispiel der Austausch einer alten, fossilen Heizung durch eine Erneuerbare-Energien-basierte Heizung oder Maßnahmen zur Dämmung an der Außenhülle (BEG Einzelmaßnahmen). Diese Zuschüsse können beim BAFA beantragt werden.
Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.
- Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.
- Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen.
- Leistungen von Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit der BEG EM werden Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden wie nachfolgend dargestellt gefördert:
| Standard | Boni | Max. |
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Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP 3) | Heizungs-Tausch 4) | Wärmepumpen-Boni 5) | Max. Fördersatz |
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Solarkollektoranlagen | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Biomasse | 10 % | - | 10 % | - | 20 % |
Wärmepumpe | 25 % | - | 10 % | 5 % | 40 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Wärmenetzanschluss | 30 % | - | 10 % | - | 40 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | - | 35 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung (ohne Biomasse) | 30 % | - | - | - | 30 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 25 % Biomasse für Spitzenlast) | 25 % | - | - | - | 25 % |
Gebäudenetz Errichtung/Umbau/
Erweiterung
(mit max. 75 % Biomasse) | 20 % | - | - | - | 20 % |
Gebäudehülle 1) | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Anlagentechnik 2) | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | - | - | 20 % |
Disclaimer: Darstellung zu Informationszwecken; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro, bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.
Fußnoten zur Tabelle „BEG EM”
1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.
3) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFPs umgesetzt werden.
4) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
5) Wärmepumpen-Boni: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder wenn natürliche Kältemittel genutzt werden. Die beiden Boni sind nicht kumulierbar. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch WP mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft.
Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.
Fördersätze
In der Kreditförderung werden Tilgungszuschüsse sowie attraktive Zinsvergünstigungen gewährt.
Fördersätze für systemische Sanierungen
| Standard | Klassen
(nicht untereinander kumulierbar) | Boni
(zusammen max. 20 %, kumulierbar mit Klassen) |
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Systemische Maßnahmen
Sanierung Kredit | Tilgungszuschuss | Zuschuss
(nur Kommunen) | EE 1) | NH 2) | WPB 3) | Serielle Sanierung
(nur WG) 4) |
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EH Denkmal | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | - | - |
EH 85 (nur WG) | 5 % | 20 % | 5 % | 5 % | - | - |
EH 70 | 10 % | 25 % | 5 % | 5 % | 10% (nur EE-Klasse) | - |
EH 55 | 15 % | 30 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
EH 40 | 20 % | 35 % | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % |
Disclaimer: Darstellung zu Informationszwecken; verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei der Sanierung von Wohngebäuden 120.000 Euro je Wohneinheit in der Grundförderung, und 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.
Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen Euro.
Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
www.kfw.de/beg
www.bafa.de/beg
Eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um die BEG finden Sie auch in unserem FAQ Bereich. Die BEG-Richtlinien sind hier veröffentlicht.
Mit dem Sanierungsrechner können Sie mithilfe weniger Eckdaten eine Abschätzung des derzeitigen Energieeffizienzzustands Ihres Gebäudes erstellen lassen und erste Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen erhalten.
Fußnoten zur Tabelle „Fördersätze für systemische Sanierungen”
1) Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
2) Ein Effizienzgebäude erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde. Alle Informationen zum „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ werden auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen veröffentlicht: www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg..
3) Als Worst Performing Building anerkannt wird ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus für die Worst-Performing Buildings wird gewährt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40, EH/EG 55 oder EH/EG 70 saniert werden. Dieser ist mit dem EE- und dem NH-Bonus (sobald Zertifizierung verfügbar) kombinierbar.
4) Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).