Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen Ihrer kommunalen Gebäude stehen Ihnen Zuschüsse des BMWK, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ausgezahlt werden, zur Verfügung.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Die förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden betragen höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr und bei Nichtwohngebäuden sind es maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 5 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Für Einzelmaßnahmen, welche sich nicht auf das gesamte Nichtwohngebäude beziehen, ist für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Maßnahme betroffen ist.
Dazu zählen:
Maßnahmen an der Gebäudehülle:
- 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
- 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
- 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung
Maßnahmen an der Anlagentechnik:
- 10 bis 45 Prozent für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen (Gas-Brennwertheizungen "Renewable Ready", Gas-Hybrid-Heizungen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, erneuerbare Energien-Hybridheizungen)
- 25 Prozent für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohneinheiten mit einem Mindestanteil von 55 Prozent erneuerbarer Energien
- 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15 Prozent für den Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung oder energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme (nur Nichtwohngebäude)
- 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
- 15 Prozent für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).
Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.
Unbedingt beachten: Stellen Sie Ihren BEG-Antrag vor Vertragsabschluss mit ausführenden Firmen!
| Standard | Boni | Max. |
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP 3) | Heizungs-Tausch 4) | Wärmepumpen-Bonus 5) | Saubere Biomasse 6) | Max. Fördersatz |
---|
Solarthermie | 25 % | - | - | - | - | 25 % |
Biomasse | 10 % | - | 10 % | - | 5 % | 25 % |
Wärmepumpe | 25 % | - | 10 % | 5 % | - | 40 % |
Innovative Heizungstechnik | 25 % | - | 10 % | - | - | 35 % |
EE-Hybrid | 25 % | - | 10 % | 5 % | - | 40 % |
EE-Hybrid mit Biomasseheizung | 20 % | - | 10 % | 5 % | 5 % | 40 % |
Wärmenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | - | - | 35 % |
Gebäudenetzanschluss | 25 % | - | 10 % | - | - | 35 % |
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung | 25 % | - | - | - | - | 25 % |
Gebäudehülle 1) | 15 % | 5 % | - | - | - | 20 % |
Anlagentechnik 2) | 15 % | 5 % | - | - | - | 20 % |
Heizungsoptimierung | 15 % | 5 % | - | - | - | 20 % |
1) Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
2) Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme.
3) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5 Prozentpunkte. Die Maßnahme wird bei der Förderung von Heizungen nicht mehr gewährt. Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.
4) Heizungs-Tausch-Bonus: Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
5) Wärmepumpen-Bonus: Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
6) Bonus für saubere Biomasse (auch Innovationsbonus): Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Der erste Schritt für energieeffizientes Sanieren mit erneuerbaren Energien: eine gute Energieberatung
Energieberatung ist zumeist die Vorstufe von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Denn sie hilft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Am besten, Sie lassen sich von Anfang an von einer qualifizierten Energieeffizienz-Expertin oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Diese finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des BMWK. Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird über 3 Module, mit 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, gefördert:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik (außer Heizung) muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte mit eingebunden werden. Bei Anträgen für Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten optional.
Fachplanung und Baubegleitung
Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mitbeantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist. Gefördert werden maximal 50 Prozent der Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf
- maximal 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche,
- insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA unter www.bafa.de/beg.