Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Prozesse/Anlagentechnik, Abwärme
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss, Kredit mit Tilgungszuschuss
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Querschnittstechnologien werden in den unterschiedlichsten Branchen in vielfältiger Weise eingesetzt. Förderanlagen brauchen Druckluft, Lüftungssysteme kühlen Maschinen, Pumpen halten Industrieproduktionen am Laufen. Dabei wird viel Energie verbraucht und zu oft auch verschwendet. Energieeffizienz ist hier die Lösung. Gerade bei den Querschnittstechnologien gibt es zahlreiche bewährte energieeffiziente Alternativen. Und für diese wiederum gibt es Förderung.
Mit dem Modul „Querschnittstechnologien“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK Unterstützung für Unternehmen, Freiberufler, Contractoren (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) und kommunale Betriebe, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können und einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Die Förderung umfasst einzelne oder auch mehrere Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände für die im Merkblatt „Modul 1 Querschnittstechnologien“ festgehaltenen Technologiekategorien. Zu den Querschnittstechnologien zählen unter anderem die folgenden Komponenten:
Nähere Bestimmungen sowie die verbindlichen technischen Anforderungen an die förderfähigen Technologien sind ebenfalls im Merkblatt „Modul 1 Querschnittstechnologien“ geregelt.
Das BMWK unterstützt die förderfähigen Kosten Ihrer Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien mit bis zu 30 % für große Unternehmen, bis zu 40 % für mittlere Unternehmen und bis zu 50 % für kleine Unternehmen.
Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen (nach Modul 1) einschließlich Nebenkosten muss mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderung ist auf maximal 200.000 € pro Investitionsvorhaben begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen zur thermischen Isolierung/Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen. Hier sind die Nebenkosten vollumfänglich förderfähig.
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
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