+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Mehr Effizienz durch Elektrifizierung in kleinen Unternehmen: Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Einleitung
Kleine Unternehmen können mithilfe der Elektrifizierung ihrer Prozesse und Anlagen die Energieeffizienz erheblich steigern und zum Klimaschutz beitragen. Denn bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle entstehen hohe Treibhausgasemissionen. Mit dem neuen, bürokratiearmen Fördermodul 6 „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ erhalten Sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passgenaue Unterstützung, um in Neuanlagen und Komponenten zu investieren, die mit Strom anstatt mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
Mit dem Modul „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK Unterstützung an, um Bestandsanlagen durch mit Strom betriebene Neuanlagen zu ersetzen, oder sie entsprechend umzurüsten. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können, und einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.
Welche Technologien für erneuerbare Prozesswärme werden gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen an festen oder beweglichen Anlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinst- und Kleinen Unternehmen. Anlagen, die mit Erdgas, Kohle, Öl oder daraus gewonnenen Energieträgern zu betreiben sind, können durch Neuanlagen ersetzt werden, die mit elektrischem Strom betrieben werden. Dabei spielt auch die Nutzung von erneuerbarer Energie und Abwärme in Verbindung mit einer Elektrifizierung (insbesondere Wärmepumpen) eine wichtige Rolle.
Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.
Zu den förderfähigen Anlagen zählen beispielsweise
Bäckereien: Backöfen
Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
Metallverarbeitung: Härteöfen, Galvanikanlagen
Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
Käsereien: Reifekammern
Logistik: Gabelstapler
Wäschereien: Waschmaschinen
Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
Video: Energiesparen für Kleinunternehmen
Energiesparen für Kleinunternehmen
Mehr Information zum Thema „Energiesparen für Kleinunternehmen” gibt es beim BAFA und bei der KfW.
Wie viel Geld gibt es für Unternehmen?
Sind Ihre Investitionen in die Elektrifizierung von Anlagen förderfähig, bezuschusst das BMWK diese mit bis zu 20 Prozent (nach AGVO) oder bis zu 33 Prozent (nach De-minimis-VO). Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben liegt bei 200.000 Euro.
Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.
Publikationen zum Thema
Publikation:Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz
Die Rolle von Clusterinitiativen (PDF ist barrierefrei)
Das rechnet sich: Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experten finden
Ob Neubau, Sanierung oder Effizienzsteigerung – holen Sie sich den Rat, den Sie brauchen, und finden Sie eine unabhängige Energieberatung in Ihrer Umgebung!