Prozesse / Anlagentechnik

Mehr Effizienz durch Elektrifizierung in kleinen Unternehmen: Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Einleitung

Kleine Unternehmen können mithilfe der Elektrifizierung ihrer Prozesse und Anlagen die Energieeffizienz erheblich steigern und zum Klimaschutz beitragen. Denn bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle entstehen hohe Treibhausgasemissionen. Mit dem neuen, bürokratiearmen Fördermodul 6 „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ erhalten Sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) passgenaue Unterstützung, um in Neuanlagen und Komponenten zu investieren, die mit Strom anstatt mit fossilen Energieträgern betrieben werden.

Mit dem Modul „Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen“ des Programms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet das BMWK Unterstützung an, um Bestandsanlagen durch mit Strom betriebene Neuanlagen zu ersetzen, oder sie entsprechend umzurüsten. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss, den Sie beim BAFA beantragen können, und einem zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss), der über die KfW ausgereicht wird.

Welche Technologien für erneuerbare Prozesswärme werden gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen an festen oder beweglichen Anlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinst- und Kleinen Unternehmen. Anlagen, die mit Erdgas, Kohle, Öl oder daraus gewonnenen Energieträgern zu betreiben sind, können durch Neuanlagen ersetzt werden, die mit elektrischem Strom betrieben werden. Dabei spielt auch die Nutzung von erneuerbarer Energie und Abwärme in Verbindung mit einer Elektrifizierung (insbesondere Wärmepumpen) eine wichtige Rolle.

Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.

Zu den förderfähigen Anlagen zählen beispielsweise

  • Bäckereien: Backöfen
  • Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
  • Metallverarbeitung: Härteöfen, Galvanikanlagen
  • Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
  • Käsereien: Reifekammern
  • Logistik: Gabelstapler
  • Wäschereien: Waschmaschinen

Gebäudebezogene Maßnahmen, wie beispielsweise Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.

Wie viel Geld gibt es für Unternehmen?

Sind Ihre Investitionen in die Elektrifizierung von Anlagen förderfähig, bezuschusst das BMWK diese mit bis zu 20 Prozent (nach AGVO) oder bis zu 33 Prozent (nach De-minimis-VO). Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben liegt bei 200.000 Euro.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Publikationen zum Thema

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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