Prozesse / Anlagentechnik

Hohe Förderung für ambitionierte Projekte Bis zu 60 Prozent Zuschuss beim Förderwettbewerb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Einleitung

Sie haben gute Ideen, wie Sie den Treibhausgas-Ausstoß im Betrieb senken? Sie benötigen für eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen eine Förderung? Dann nutzen Sie den „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“, um Ihre Investitionen in die Treibhausgas -Minderung schneller rentabel zu machen.

Wer wird gefördert?

Der Förderwettbewerb unterstützt als Teil der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) private und kommunale Unternehmen, Freiberufler und „Contractoren“ (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes.

Wie wird gefördert?

Beim Förderwettbewerb wird die Förderung über ein wettbewerbliches Verfahren verteilt. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragstellerinnen und Antragssteller entscheiden, welche Förderung sie für die geplante Dekarbonisierungsmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der Investitionskosten betragen. Gefördert werden die Projekte, welche die höchste jährliche Treibhausgas-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“). Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 20 Millionen Euro. Es werden jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durchgeführt – alle zwei Monate startet eine neue Runde. Anträge können kontinuierlich gestellt werden.
Die Eckdaten der Wettbewerbsrunden (Beginn und Ende sowie die pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel) werden auf der Website www.wettbewerb-energieeffizienz.de angekündigt.

Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss die energie- und ressourcenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) der Investionsmaßnahme mindestens vier Jahre betragen. Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern erstellt wurde (die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Sie hier). Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen, auch Contractoren sind berechtigt, ein Einsparkonzept zu erstellen.

Die Förderanträge werden durch den Projektträger VDI/VDE-IT geprüft und bewertet. Alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projekte werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Projektvorschläge und -ideen sowie alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.

Kurz erklärt: „Förderwettbewerb”

Förderwettbewerb Unternehmen
Kurz erklärt: Wie der Förderwettbewerb Ihre guten Ideen zur Treibhausgas-Einsparung unterstützt, erfahren Sie im Video.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes in Unternehmen.

Förderung gibt es insbesondere für:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen,
  • Elektrifizierungen von Prozessen,
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung,
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden,
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte,
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess,
  • Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen,
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein Erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird,
  • Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von Erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird,
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse,
  • die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater bzw. einer Energieberaterin. Ein Energieeinsparkonzept, das Ihr Vorhaben abbildet, ist Voraussetzung für die Förderung.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr