+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
 
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
 
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
 
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

Prozesse / Anlagentechnik

Hohe Förderung für ambitionierte Projekte Bis zu 60 Prozent Zuschuss beim Förderwettbewerb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Einleitung

Sie haben gute Ideen, wie Sie den Energieverbrauch im Betrieb senken? Sie benötigen für eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen eine Förderung? Dann nutzen Sie den „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb“, um Ihre Investitionen in Energieeffizienz und CO2-Minderung schneller rentabel zu machen.

Sie planen die umfassende Dekarbonisierung Ihres Unternehmens? Mit der Förderung „Transformationskonzepte“ unterstützt das BMWK Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zur Klimaneutralität.

Wer wird gefördert?

Der Förderwettbewerb unterstützt als Teil des BMWK-Förderpakets „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ private und kommunale Unternehmen, Freiberufler und „Contractoren“ (Unternehmen, die als externe Energiedienstleister Aufgaben der Energiebereitstellung, Energielieferung oder Verbrauchsoptimierung planen und realisieren) bei der Umsetzung von effektiven Maßnahmen zur Schaffung von energie- und ressourceneffizienten Unternehmensprozessen.

Wie wird gefördert?

Beim Förderwettbewerb wird die Förderung über ein wettbewerbliches Verfahren verteilt. Eine festgelegte Förderquote gibt es nicht: Antragstellerinnen und Antragssteller entscheiden im vorgegebenen Rahmen selbst, welche Förderung sie für die geplante Effizienzmaßnahme beantragen. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Gefördert werden die Projekte, welche die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der höchsten „Fördereffizienz“). Die maximale Förderung pro Vorhaben liegt bei 15 Millionen Euro. Das BMWK führt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden durch. Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget vor dem Stichtag um 50 Prozent überzeichnet, so wird die Wettbewerbsrunde vorzeitig beendet, also lohnt es sich, Anträge zu Beginn einer Wettbewerbsrunde zu stellen.

Die Eckdaten der Wettbewerbsrunden (Beginn und Ende sowie die pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel) werden auf der Website www.wettbewerb-energieeffizienz.de und auf www.energiewechsel.de angekündigt. Zusätzlich werden alle wichtigen Informationen im BMWK-Newsletter „Energiewende direkt“ veröffentlicht.

Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, muss die energiebezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) mindestens vier Jahre betragen. Das Vorhaben muss in einem Einsparkonzept dargestellt werden, das von qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern oder Sachverständigen erstellt wurde (die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes finden Sie hier). Unternehmen, die über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, können das Einsparkonzept auch unternehmensintern erstellen, auch Contractoren sind berechtigt, ein Einsparkonzept zu erstellen.

Die Förderanträge werden durch den Projektträger VDI/VDE-IT geprüft und bewertet. Alle zu einer Wettbewerbsrunde zugelassenen Projekte werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in eine Rangfolge gebracht und unter Berücksichtigung der pro Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt gerne in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Projektvorschläge und -ideen sowie alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb finden Sie hier.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressoucenschonenden Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Förderung gibt es insbesondere für:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen;
  • Elektrifizierungen von Prozessen;
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung;
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess;
  • Maßnahmen zum Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen oder Wärmepumpen;
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse;
  • die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts und die Begleitung der geförderten Maßnahmen durch einen Energieberater. Ein Energieeinsparkonzept, das Ihr Vorhaben abbildet, ist Voraussetzung für die Förderung.

Förderprogramme für Energieeffizienz, Prozesse, Anlagentechnik und mehr:

In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.

Symbol: Telefonberatung Hotline 0800 - 0115 000 Für allgemeine Fragen
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