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Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt sich Deutschland verbindliche Energieeinsparziele. Der Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Das Gesetz setzt für Bund, Länder, öffentliche Stellen, Rechenzentren und Unternehmen den Rahmen, um die dafür nötige Menge an Energie einzusparen.
Energieeffizienz ist zentral für das Gelingen der Energiewende und den Klimaschutz. Deutschland setzt sich mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbindliche Energieeinsparziele und schafft damit einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaziele. Gleichzeitig werden wesentliche Anforderungen aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt.
Das Gesetz sieht vor, den Endenergieverbrauch bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 Prozent auf 1.867 Terawattstunden zu senken. Bis 2045 soll der Verbrauch um rund 45 Prozent sinken. Bund, Länder und Unternehmen werden verpflichtet, die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Öffentliche Hand geht als Vorbild voran
Die öffentliche Hand nimmt dabei eine Vorbildfunktion ein. Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Maßnahmen zum Energieeinsparen zu ergreifen. Bis 2030 soll der Bund so jährlich Maßnahmen zu Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 Terawattstunden (TWh) ergreifen, bei den Ländern sind es jeweils 3 TWh. Öffentliche Stellen, die einen hohen Verbrauch haben, müssen in Zukunft Energie- oder Umweltmanagementsysteme einrichten.
Unternehmen: Erfolgreich planen und Energieeffizienz umsetzen
Unternehmen, die mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr an Endenergie verbrauchen, müssen innerhalb von drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für alle wirtschaftlichen Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen umgesetzt werden. Bislang verborgene Einsparpotenziale in den Betrieben können so identifiziert und gehoben werden; sei es durch die energetische Sanierung von Gebäuden, die Steigerung der Effizienz bei Querschnittstechnologien, die Nutzung von Abwärme oder den Umstieg auf Erneuerbare Energien.
Zudem müssen Unternehmen Abwärme nach dem Stand der Technik vermeiden. Sie sind verpflichtet, den Anteil unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und diese nach Möglichkeit schrittweise wiederzuverwenden. Unternehmen, die mehr als 7,5 GWh pro Jahr an Endenergie verbrauchen, müssen darüber hinaus ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen sollen auf einer Abwärme-Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit wird der Kontakt zwischen potenziellen Wärmelieferanten und Versorgern erleichtert.
Effizienzregister für Rechenzentren
Die Zielvorgabe, so energieeffizient und klimafreundlich wie möglich zu arbeiten, gilt auch für Rechenzentren. Sie gewinnen mit zunehmender Digitalisierung weiter an Bedeutung. Das Energieeffizienzgesetz adressiert daher explizit Rechenzentren. Ab dem 1. Juli 2026 sind neue Rechenzentren zur Einhaltung technischer Energieeffizienzstandards und zur Abwärmenutzung verpflichtet. Auch Rechenzentren im Bestand müssen Effizienzanforderungen erfüllen.
Große Rechenzentren müssen zudem Energiemanagement- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ab einer Anschlussleistung von mehr als 1 Megawatt zertifizieren. Für Rechenzentren in öffentlicher Trägerschaft gilt dies bereits ab 300 Kilowatt.
Des Weiteren sollen Informationen zum Energieverbrauch der Rechenzentren in einem öffentlichen Energieeffizienzregister eingetragen werden und die betreibenden Unternehmen ihre Kunden über ihren Verbrauch informieren. Für Kommunen, Unternehmen und andere Nutzende von Rechenzentren ergibt sich so die Möglichkeit, bei der Wahl von IT-Dienstleistungen Einfluss zu nehmen und auf Effizienz zu setzen.
Factsheets mit kurzfristigen Einsparmaßnahmen für mehr Energieeffizienz in Unternehmen
Publikation:Kurzfristige Einsparmaßnahmen für mehr Energieeffizienz in Unternehmen