Arbeit auf Dach mit Solarpanels

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Seit 1. Januar 2023 wird auf neue Photovoltaikanlagen (einschließlich aller Komponenten: PV-Module, Wechselrichter, ggf. Stromspeicher, notwendige Unterkonstruktionen etc.) mit einer Spitzenleistung von 30 Kilowatt peak (maximale Modulleistung unter definierten Standardbedingungen) keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Diese Regelung gilt ebenfalls für Balkonkraftwerke. Zudem entfällt für Anlagen bis zu dieser Größe die Einkommenssteuer für die solaren Erträge, und dies sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Im Zuge der Entbürokratisierung werden die Anfrage bzw. Anmeldung einer geplanten Solarstromanlage beim Netzbetreiber vereinfacht sowie ein schnelleres Tempo bei den Bearbeitungsfristen vorgegeben.

Besonders wirtschaftlich ist die Nutzung des selbst erzeugten Stroms angesichts höherer Strompreise. So kostete im Jahresdurchschnitt 2022 eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz für Haushaltskunden etwa 36 Cent. Die Stromerzeugungskosten aus Photovoltaik sind vor allem von den Anlagenkosten abhängig, die Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage kostet gegenüber dem Netzbezug meist vergleichsweise günstige 12 bis 13 Cent (kleine PV-Anlagen auf Einfamilienhaus). Auch die Einspeisevergütung ist attraktiver geworden, sodass sich Anschaffung und Montage trotz gestiegener Preise für PV-Anlagen weiterhin lohnen. Durch verschiedene Einspeisevergütungen für Voll- und Teileinspeiser können PV-Anlagen auch auf Dächern ohne Eigenverbrauch wirtschaftlich betrieben werden. Ein Wechsel zwischen beiden Vergütungsformen ist jährlich möglich.