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A.2 Was kann ich bis zum Start der Antragstellung bei der KfW tun? Was mache ich, wenn ich kurzfristig eine neue Heizung benötige oder plane?
Wer eine Heizung tauschen möchte, profitiert bereits jetzt von den höheren Fördersätzen (die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten). Antragsberechtigte können also bereits jetzt förderfähige Vorhaben für den Heizungstausch (mit Ausnahme der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) beauftragen und umsetzen. Den Förderantrag für den Heizungstausch müssen sie dann – bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 – bis zum 30. November 2024 nachholen. Möglich wird das durch eine befristete Übergangsregelung für den Heizungstausch, die ausnahmsweise eine nachträgliche Antragstellung – also nach Vorhabenbeginn – ermöglicht. D. h. der Austausch der Heizung kann direkt beauftragt, begonnen und auch abgeschlossen werden.Der Antrag kann durch die Antragsberechtigten nachgeholt werden, sobald für die betreffende Antragstellergruppe die Antragstellung bei der KfW möglich ist.
Diese Übergangsregelung soll einen möglichst reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sicherstellen. Sie gilt nur für die Heizungsförderung bei der KfW.
Für die Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und sonstige Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung) ist die technische Antragstellung beim BAFA zum 1. Januar 2024 gestartet, so dass hier keine Übergangsregelung gilt und auch nicht erforderlich ist. In diesen Fällen ist der Antrag beim BAFA seit 1. Januar 2024 vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Übrigens: Bei Heizungsdefekt ist in der Regel unmittelbare Abhilfe nötig. Daher kann provisorische Heiztechnik für bis zu ein Jahr mitgefördert werden, wenn anschließend – unterstützt durch die Förderung – eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Die Aufwendungen für die provisorische Heiztechnik können dann zusammen mit den Aufwendungen für die endgültige Heizungstechnik im Antrag aufgenommen werden.
2.3 Ist es bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich jedes Kalenderjahr einen Antrag für Maßnahmen im gleichen Segment zu stellen, z. B. für die Dämmung der Vorderfront im ersten und die der Rückfront im zweiten Jahr?
Im Falle von Sanierungsvorhaben können nach einem BEG-Fördervorhaben weitere Anträge in den nächsten Kalenderjahren folgen. Dies ist möglich, sofern auf diesem Weg bisher nicht geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt oder bei Förderung über BEG WG/BEG NWG höhere Effizienzhaus-Stufen erreicht werden. Beispielsweise kann das Nachdämmen der Außenwände auf mehrere Abschnitte des Gebäudes und mehrere Anträge aufgeteilt werden, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.
2.16 Erhält man den 5-Prozent-iSFP-Bonus auch, wenn der iSFP für ein/e Eigentümerin/Eigentümer erstellt wurde, das Haus dann aber verkauft wurde?
Der iSFP ist an das jeweilige Gebäude gebunden und kann auch von nachfolgenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Erhalt des Bonus genutzt werden.
1.11 Wann ist bei getrennt bilanzierten Gebäudeteilen der Vorhabenbeginn?
Bei nach dem Gebäudeenergiegesetz getrennt bilanzierten Gebäudeteilen kann für die jeweiligen Gebäudeteile ein getrennter Vorhabenbeginn erfolgen, soweit die beantragten Maßnahmen nur den jeweiligen Gebäudeteil betreffen. Dies ist z.B. bei einer gemeinsamen Dämmung oder Heizanlage nicht der Fall, jedoch ggf. bei der Anlagentechnik oder Fenstern nur für den jeweiligen Gebäudeteil.
1.19 Kann jede/r Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experte (EEE) für Förderanträge und Begleitung eines Vorhabens eingebunden werden?
EEE dürfen Förderanträge nur in den Kategorien planen und begleiten, für die sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sind.
Auch wenn es technisch möglich ist, TPB/TPN bzw. BzA/BnD für andere Kategorien zu erstellen (z. B. technische Fehler), muss immer die passende Berechtigung vorliegen. Abhängig von der energetischen Maßnahme, dürfen nur die in den Förderrichtlinien unter Nummer 3.g) spezifizierten EEE eingebunden werden, die auch in der jeweiligen Kategorie eingetragen sind.
2.6 Kann in der BEG EM der Einbau eines Efficiency Smart Home Systems als eigenständige Maßnahme gefördert werden oder ist dies nur in Verbindung mit weiteren energetischen Maßnahmen möglich?
Ein mit der BEG EM förderfähiges Efficiency Smart Home System kann unabhängig von der sonstigen im Gebäude bereits installierten Anlagentechnik als Einzelmaßnahme in der BEG EM beim BAFA beantragt und gefördert werden.
1.2 Was sind die Konditionen der Neubauförderung des BMWSB?
Informationen zum Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowie zum Programm Wohneigentum für Familien (WEF) können differenziert nach Vorhaben und Antragstellenden auf den Produktseiten der KfW unter:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)
- Wohneigentum für Familien (300)
abgerufen werden.
1.7 Ich möchte die Maßnahme selbst umsetzen (Eigenleistung) und die Materialkosten gefördert bekommen? Muss ich für das Material einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag schließen?
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden (Ausnahme: Übergangsregelung siehe FAQ A.18).
Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig (siehe Richtlinie BEG EM 8.2; Ausnahme: siehe FAQ 1.8). Sollte in diesen Fällen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor Antragstellung nicht möglich sein, kann darauf verzichtet werden.
3.1 Wie kann in der BEG EM eine Kombination aus zwei Heizungsanlagen beantragt werden? Wonach richtet sich dann der Fördersatz?
Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer solarthermischen Anlage und einer Wärmepumpe in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme wird dabei der jeweilige Fördersatz zugeordnet, bspw. wenn für die Wärmepumpe der Effizienz-Bonus in Anspruch genommen wird. Die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahme mit den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen müssen in der (den) Rechnung(en) nachvollziehbar aufgeteilt sein (werden).
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