Vor allem in Städten, bei entsprechender Siedlungsdichte auch im ländlichen Raum, ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine sehr gute Lösung, wenn alte Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. KlimafreundlicheFernwärme leistet auch einen Beitrag zu Versorgungssicherheit, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten sowie entsprechenden Preisschwankungen und trägt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 bei.
Gefördert werden Maßnahmen zur schrittweisen Umstellung bestehender Wärmenetzsysteme auf erneuerbare Energien oder Nutzung unvermeidbarer Abwärme. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zur Modernisierung der Energieinfrastruktur Deutschlands. Zudem wird die Errichtung von neuen Wärmenetzsystemen gefördert, die einen mindestens 75 prozentigen Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme aufweisen. Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.
Was wird wie gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) umfasst drei Module.
Machbarkeitsstudien für die Neuerrichtung von Wärmenetzen mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sind über das Modul 1 förderfähig und erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme für das Modul 1 ist auf 2 Mio. Euro pro Antrag begrenzt. Für bestehende industrielle Prozesswärmenetze sind auch Transformationspläne förderfähig, die den Umbau von Bestandsnetzen hin zur Treibhausgasneutralität untersuchen.
Das Modul 2 umfasst die Förderung (Investitions- sowie Betriebskostenförderung) zur Neuerrichtung von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie zur Transformation bestehender Wärmenetze, wobei jeweils aufgezeigt werden muss, wie das Netz bis 2045 treibhausgasneutral werden kann. Voraussetzung für die Umsetzungsförderung ist die Erstellung eines Transformationsplans (im Bestand) bzw. einer Machbarkeitsstudie (bei Neuerrichtung), die den Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht. Förderfähig sind Maßnahmen von der Planung und Installation der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung des Wärmenetzes leisten. Damit sind sowohl notwendige Planungen, Investitionen in förderfähige Wärmequellen, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Netztransformation (Umfeldmaßnahmen) erfasst. Nicht förderfähig sind Kosten für Anlagen zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern. Sowohl die systemische Förderung für Neubaunetze als auch die Förderung der Transformation von Bestandsnetzen beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderhöchstgrenze ist auf insgesamt 100 Mio. Euro pro Antrag gedeckelt.
Über das Modul 3 sind zudem Einzelmaßnahmen förderfähig, die – anders als die Neuerrichtung eines Wärmenetzes oder als die systemische Transformation von Bestandsnetzen – schnell umsetzbar sind. Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen: Die Errichtung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekesseln und Wärmespeichern, Rohrleitungen zum Anschluss treibhausgasneutralen Wärmequellen an das Wärmenetz, die Erweiterung von Wärmenetzen und die Installation zusätzlicher Wärmeübergabestationen.
Für Einzelmaßnahmen (Modul 3) gelten die gleichen Fördersätze und die gleiche Förderhöchstgrenze pro Antrag wie für das Modul 2.
Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, kann für bis zu zehn Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage eine Betriebskostenförderung gewährt werden.
Im Rahmen der BEW werden Wärmenetze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten gefördert. Kleinere Wärmenetze („Gebäudenetze“) können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Die Fördermittel können von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben, kommunalen Unternehmen, kommunalen Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen und eingetragenen Genossenschaften sowie Contractoren, sofern sie die in der BEW genannten Anforderungen erfüllen, beantragt werden.
Wo und zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag gestellt werden?
Anträge können elektronisch über das Antragsportal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Konkrete Informationen und Kontaktinformationen finden Förderinteressierte auf der Internetseite des BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html).
Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie hier.