Das Programm im Überblick
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Artikel: Wer wird gefördert?
Privatpersonen, Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Kommunen, Unternehmen
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Artikel: Was wird gefördert?
Heizung
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Artikel: Wie wird's gefördert?
Zuschuss
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+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Mit einem hydraulischen Abgleich oder dem Austausch veralteter gegen hocheffiziente Heizungspumpen lassen sich Strom- und Heizkosten sparen. Das BMWK fördert diese Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent.
Die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist besonders einfach: Sie müssen sich vor dem Abschluss des Vertrags für die Durchführung der Maßnahme lediglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Dem Antrag ist eine Erklärung des Fachunternehmers oder eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de) über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten beizufügen. Sie erhalten daraufhin unverzüglich eine Registrierungsnummer. Die Auszahlung erfolgt auch durch das BAFA, nachdem Sie Ihre Rechnung mit der Fachunternehmererklärung oder der Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste unter Angabe der Registrierungsnummer für die durchgeführte Maßnahme eingereicht haben.
Bitte beachten Sie folgende Änderungen: Der Antragstellerkreis für die Förderung auf Heizungsoptimierung wurde zum 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten begrenzt. Das heißt größere Wohnungsunternehmen ab sechs Wohneinheiten fallen aufgrund einer neuen gesetzlichen Pflicht zur Heizungsoptimierung aus der Förderung raus. Für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten ändert sich nichts an den oben beschriebenen Regelungen.
Rund 33 Prozent des Energieverbrauchs hierzulande entfallen auf Gebäude. Und bei deren Wärmeversorgung schlummern noch große Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz.
Dabei lassen sich auch ohne bauliche Änderungen Heizkosten sparen – etwa durch die Optimierung des bestehenden Heizsystems: So sorgt eine richtig eingestellte Heizungsanlage für eine optimale Wärmeabgabe der Heizkörper in allen Räumen des Gebäudes. Und das rechnet sich.
Oftmals wird dabei nur an die Wärmeabgabe gedacht, nicht aber an den Stromverbrauch für den Anlagenbetrieb. Moderne Heizungspumpen etwa sind hocheffizient und verbrauchen im Vergleich zu älteren Modellen bis zu 80 Prozent weniger Strom.
Förderung beantragen können Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen sowie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder 1000 m22 beheizter Fläche (NWG). Dabei ist jeweils der Eigentümer der Heizungsanlage antragsberechtigt. Sie können aber auch einen Dritten zur Einreichung bevollmächtigen, z. B. Ihren Hausverwalter.
Auch als Mieter können Sie profitieren: Durch den hydraulischen Abgleich werden Ihre Energiekosten reduziert und ihre Räume werden besser und gleichmäßiger beheizt. Durch eine neue Heizungspumpe werden die umlegbaren Stromkosten in der Betriebskostenabrechnung reduziert. Sprechen Sie einfach Ihren Vermieter oder Hausverwalter auf das Förderangebot an.
Es ist wichtig, dass Sie die Schritte zur Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einhalten, bevor Sie Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich oder den Tausch der Heizungspumpe in Auftrag geben. Das BAFA bietet umfassende Informationen zu Förderprogram und Antragsstrellung.
Die BEG EM des BMWK fördert sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise
Die Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden wird mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Dies sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten, maximal jedoch 60.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 600.000 Euro pro Gebäude und bei Nichtwohngebäuden maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 5 Mio. Euro pro Gebäude.
Hydraulischer Abgleich und der Wechsel der Heizungspumpe sollen erst der Startschuss zu weiteren Sanierungsmaßnahmen sein, um Ihr Gebäude energieeffizienter zu machen? Der beste Einstieg ins Thema Energieeffizienz ist die persönliche Beratung durch einen Experten:
Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Weitere Infos zum hydraulischen Abgleich gibt es hier.