+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Rund 24 Prozent des deutschen Strombedarfs sind 2022 durch Windenergie gedeckt worden. Sie stellt damit den größten Anteil sowohl an der gesamten als auch der erneuerbaren Stromerzeugung. Windräder nutzen die Bewegungsenergie des Windes, um einen Generator anzutreiben und mechanische in elektrische Energie umzuwandeln. Der Bau von Windkraftanlagen wird von vielen Faktoren beeinflusst, wie Genehmigungsverfahren, Flächenverfügbarkeit und nicht zuletzt von der Teilhabe und Akzeptanz der Bevölkerung.
Bei der Windenergie wird zwischen Offshore- und Onshore-Anlagen unterschieden: Offshore bezeichnet Windkraftanlagen auf dem Meer wie der Nord- und Ostsee. Sie erzeugten 2022 rund 25 Terrawattstunden (TWh) Strom. Windkraftanlagen an Land erzeugten im selben Jahr rund 100 TWh Strom. Die Leistung von Windenergie an Land und auf See stieg im Jahr 2022 um 2461 Megawatt (MW).
Ausbau beschleunigen
Doch es ist noch Luft nach oben. Neue Flächen müssen für die Windenergienutzung erschlossen und technologische Fortschritte möglichst rasch in die Praxis umgesetzt werden. Zudem können große, moderne Anlagen noch besser starken Wind in großen Höhen ernten. Und das Beste: Windkraftanlagen haben bereits nach wenigen Monaten die Energie produziert, die für ihre Herstellung, den Betrieb und die Entsorgung aufgewendet werden muss.
Um die Windenergie an Land stärker zu nutzen, wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen – zum Beispiel Kommunen an der Wertschöpfung beteiligt.
Die Ausbauziele wurden deutlich erhöht auf mindestens 30 Gigawatt (GW) Leistung bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Die Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes gestaltet Ausschreibungsbedingungen neu, beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse und stärkt die Belange des Offshore-Ausbaus.
Windenergie an Land
An Land soll die Leistung bis 2030 auf bis zu 115 GW wachsen. Bis zum Jahr 2040 sogar auf 160 GW. Sowohl für Bürgerenergiegesellschaften als auch Kommunen ist es einfach und attraktiv, entsprechende Anlagen zu planen und zu betreiben oder sich daran zu beteiligen.
Bürgerinnen und Bürgern können sich auf verschiedenen Wegen am Energiewechsel beteiligen. Zum Beispiel indem sie gemeinwohlorientiert vor Ort Wind- oder Solarparks betreiben. Um diese dezentralen Strukturen zu entwickeln und zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften aufgelegt.
Um die Akzeptanz vor Ort zu steigern, soll es für Kommunen deutlich einfacher werden, sich finanziell zu beteiligen. So wurde im Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023 (EEG) unter anderem diese Möglichkeit auf nicht EEG-geförderte Windenergieanlagen an Land ausgeweitet.
Bürgerenergiegesellschaften treiben den Bau von Wind- oder PV-Parks voran: Sie können vor Ort Strom erzeugen und nutzen, ohne an den Ausschreibungen des EEG teilnehmen zu müssen. Darüber hinaus lassen sich auch größere EE-Kraftwerke realisieren, um über direkte Stromlieferverträge (PPAs) ortsansässige Unternehmen und Industrie direkt mit günstigem und CO₂-freiem Strom zu versorgen.
Was im Großen funktioniert, kann sich auch für das eigene Zuhause oder im Wohnquartier rechnen: Sogenannte Kleinwindkraftanlagen lassen sich auf dem Dach, im Garten und sogar auf dem Balkon aufstellen. Ob sich das lohnt, ist beispielsweise vom Standort und der Umgebungsbebauung abhängig. Bäume oder benachbarte Gebäude können den Ertrag schmälern. Geben die Windverhältnisse vor Ort eine wirtschaftliche Nutzung her, reicht es oft, vor der Aufstellung die Nachbarschaft und das zuständige Bauamt zu informieren. In immer mehr Bundesländern ist eine baurechtliche Genehmigung für Windturbinen bis zu zehn Metern Höhe nicht erforderlich.
Aber auch wer einen Energieversorger wählt, der Strom überwiegend aus Windenergie erzeugt, drückt beim Ausbau aufs Tempo.
Von Förderung profitieren
Wer als Privatperson oder gemeinnütziger Zusammenschluss – etwa als Bürgerenergiegesellschaft – eine Kleinkraftwindanlage plant, kann dafür eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen, sofern ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist, beziehungsweise verkauft wird.
Nur wenige Klicks entfernt: Hier finden Sie genau das Förderprogramm, das zu Ihnen passt. Für alle Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützige Organisationen, die energieeffizienter werden möchten.