Heizungstausch in der Mietwohnung
Wenn in einem Mietshaus die alte Gaszentralheizung ausgetauscht wird – was müssen Mieterinnen und Mieter dann wissen? Welche Kosten können auf die Miete umgelegt werden? Das zeigt dieses Erklärvideo.

Herr Schneider hat Post bekommen. Seine Hausverwaltung kündigt einen Heizungstausch an. Die alte Gaszentralheizung soll raus und eine neue Wärmepumpe eingebaut werden. Gut für den Geldbeutel von Herrn Schneider, weil Erdgas immer teurer wird. Durch die klimafreundliche Wärmepumpe sind die Betriebskosten stabiler und damit planbarer. Für den Austausch kann die Vermieterin eine Förderung vom Bund erhalten. Davon profitiert auch Herr Schneider; weil sich so die Investitionskosten reduzieren, die die Vermieterin auf die Miete umlegen darf. Zudem sind die umlegbaren Kosten auf 50 Cent. pro Quadratmeter und Monat gedeckelt. So zahlt sich das Gesetz für Erneuerbares Heizen auch für Herrn Schneider aus.