Gebäude in Kommunen

+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
 
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
 
Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie auf dieser Seite.
 
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.

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Energetisch sanieren und Kosten sparen

Mit einer energetischen Sanierung oder einem energieeffizienten Neubau können Kommunen ihre Energieausgaben senken und gleichzeitig das Klima schützen. An welchen Stellschrauben sich drehen lässt – und welche Förderungen es vom BMWK gibt.

Haus mit Photovoltaikanlage

© fotolia.com/Michael Ebardt

Für die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Gebäude geben Kommunen jährlich rund 3,8 Milliarden Euro aus. Große Energieeinsparungen lassen sich bereits durch einzelne, aufeinander abgestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erzielen. Zum Beispiel durch:

  • Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • gut isolierte Fenster und Außentüren
  • Erneuerung und/oder Optimierung der Heizungsanlagen
  • Optimierung oder Austausch von Lüftungs- und Klimaanlagen und deren Komponenten
  • Austausch stromintensiver Beleuchtungstechnik
  • Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Gebäudeautomation.

Für Einzelmaßnahmen erhalten Kommunen mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Auch ein Tilgungszuschuss vom BMWK ist möglich.

Infografik "So steigern Sie die Energieeffizienz Ihrer Gebäude"

Wärme aus Erneuerbaren Energien

Die Optimierung von Heizsystemen wird vom Staat ebenfalls mit Zuschüssen gefördert. Denn insbesondere alte ineffiziente Heizungsanlagen verbrauchen in kommunalen Gebäuden unnötig viel Energie. Sie treiben die Betriebskosten hoch und schaden dem Klima. Schon kleine Anpassungen wie eine moderne Heizungspumpe können eine Menge bewirken.

Klimaanlagen als versteckte Energiefresser

Viel Energie und Geld sparen Kommunen zudem durch energieeffiziente Lüftungs- und Klimaanlagen. Auch hier lassen sich bereits mit einfachsten Maßnahmen die anfallenden Kosten erheblich senken. Werden etwa die Luftvolumenströme und Laufzeiten an aktuelle Anforderungen angepasst, sinken die Energiekosten um bis zu 30 Prozent. Kommunen, die ihre Lüftungs- und Klimaanlage optimieren, profitieren von einer Förderung.

Vom Energiefresser zum Effizienzgebäude

Steht eine energetische Komplettsanierung an, um einen „Energiefresser“ in ein modernes „Effizienzgebäude“ zu verwandeln? Für eine umfassende Sanierung zum „Effizienzgebäude 55“ oder zum „Effizienzgebäude 40“ bekommen Kommunen Tilgungszuschüsse zum zugesagten Kreditbeitrag. Zudem wird bei allen Gebäuden der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert.

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Förderprogramme des BMWK

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bündelt die Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Sie besteht aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus),
  • BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude) und
  • BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden).

Kommunen, die an einer Erneuerung der Wärmeinfrastruktur interessiert sind, können von einer Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) profitieren.

Beratungsgespräch zu Energieberatung und "Energie-Checks" für private Haushalte; Quelle: iStock.com/Ridofranz

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